Aber damit war das natürlich noch nicht zu Ende, denn es musste jetzt, aus welchen Gründen immer, eine Methode gefunden werden, bei der irgendwo einmal der Eurofighter als Erster herauskommt.
Der Rechnungshof stellt fest: „Die für die Ermittlung des Bestbieters herangezogene Zahlungsvariante wurde erst im Zuge der Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt und war letztlich ausschlaggebend für die Typenentscheidung.“ – Also der Schiedsrichter hat nach dem Abpfiff gesagt: Und übrigens, das in der 70. Minute war ein Goal für die eine Mannschaft. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Wenn nun diese nach Angebotseröffnung festgelegte Qualifikation – es ist die berühmte neunjährige Zahlungszeit in 18 Halbjahresraten – berücksichtigt wird – ich folge jetzt den Rechenoperationen der Bewertungskommission –, dann ist das – neun Jahre, 18 Halbjahresraten – der einzige Fall, bei dem mit einem Unterschied von zwei Hundertstel Quotienten tatsächlich der Typhoon vor dem Gripen liegt. Bei der Zahlung bei Lieferung, bei der Zahlung in fünf Jahren und zehn Halbjahresraten liegt überall – zugegebenermaßen knapp – der Gripen vor dem Typhoon. Nur bei neun Jahren und 18 Halbjahresraten ist es der einzige Fall, bei dem laut den Zahlen des Bundesministeriums der Typhoon vor dem Gripen liegt.
Das Interessante ist, dass der Rechnungshof zu anderen Zahlen kommt. In jenem Teil der Seite 3, die der Fotokopierer zwar nicht den Journalisten, aber der besagten Website zur Verfügung gestellt hat, fasst der Rechnungshof seinen Rahmen der Beurteilung zusammen. Er schreibt: Angebotspreise in Millionen Euro. – Das ist nichts, was sich ein SPÖ Bundesrat böswillig ausgerechnet hat, sondern das ist das, was der Rechnungshof offensichtlich in den Unterlagen gefunden hat. Er findet, dass der Unterschied beim Barpreis ein bisschen größer ist, als in den Unterlagen der Bewertungskommission erkennbar ist, nämlich rund 180 Millionen € – was nicht wirklich eine Bagatelle ist –, und dass dieser Unterschied bei den finanzierten Varianten – offenbar hat EADS die bessere Bank als SAAB – kleiner wird.
Bei der Variante mit zehn Halbjahresraten beträgt der Unterschied „nur mehr“ 127 Millionen €, noch immer kein Pappenstil. Aber – und jetzt achten Sie bitte darauf! – bei 18 Halbjahresraten liegt der Eurofighter nach den Unterlagen des Rechnungshofes immer noch voran. Nur wenn man diese nicht nachvollziehbare mathematische Operation drüberlegt, die drübergelegt wurde, kann man zu der Überzeugung kommen, dass EADS der Bestbieter war und dass der Typhoon auf den ersten Platz kommt. (Zwischenruf des Bundesrates Hösele.)
Herr Kollege! Noch einmal: Ich plädiere nicht für das eine oder andere Produkt, sonst würde ich, unter uns gesagt, dafür plädieren, sich um 1,4 Milliarden € zumindest zu überlegen – ich bin kein Luftfahrtexperte in technischer Hinsicht –, ob das Angebot von Dassault, das seit 5. Juni auf dem Schreibtisch des Ministers liegt und das sich von den anderen dadurch unterscheidet, dass man auch vier doppelsitzige Maschinen um diesen Preis mitbekommen könnte – das ist immerhin um ein Viertel weniger –, nicht doch noch in irgendeiner Weise – wenn auch nach der Ausschreibungsfrist, das weiß ich auch – in die Überlegungen einbezogen werden könnte.
Bemerkenswert ist – nicht nur für mich, sondern vor allem auch für den Rechnungshof – eine Feststellung, die überhaupt in Frage stellt, was gekauft wird. Ich habe dazu im Zuge der Behandlung einer anderen Dringlichen Anfrage einige Aussagen gemacht. Mir müssen Sie es nicht glauben, vielleicht glauben Sie es dem Rechnungshof. Der Rechnungshof schreibt – und ich zitiere –: „Die Kampfflugzeuge F-16 und Gripen wurden von österreichischen Piloten und Technikern einer praktischen Flugerprobung unterzogen.“ (Bundesrat Dr. Kühnel: Das haben Sie uns gestern schon alles erzählt!)
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