BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 259

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Herr Bundesminister! Ganz abgesehen von allen Fragen, die wir Ihnen dazu stellen und durch die wir Sie letztlich auch zum Handeln auffordern, zu klären, wie dieser Bericht in die Öffentlichkeit gelangte, wer daran in Ihrem Haus schuldtragend ist, ist die Frage zu stellen, ob Sie nicht in Ihrem ureigensten Interesse gut daran täten, den gesamten Rechnungshof-Rohbericht zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich exklusive jener Teile, in denen militärische Geheimnisse berührt werden und natürlich einschließlich Ihrer Einsichtsbemerkungen. – Sie haben das gute Recht, auch gegen­über der Öffentlichkeit zu sagen, dass der Rechnungshof sich in einem Fall in der Beurteilung oder einer Feststellung geirrt hat. Das tut jede Behörde nach einer Rech­nungshofprüfung. Manchmal stimmt es auch.

Diese Diskussion werden Sie aber nicht mehr loswerden. Dass wir diesen Bericht irgendwann einmal nach Ablauf der drei Monate, die Ihnen als Frist für Ihre Anmer­kungen hiezu gestellt sind, die der Rechnungshof dann in welcher Form auch immer einarbeitet, ins Parlament – in diesem Fall leider nur in den Nationalrat – bekommen, ist meiner Meinung nach einige wenige Tage vor dem Inkrafttreten des Vertrages zu wenig.

Vergessen wir nicht: Am Ende eines weiteren Teiles des Beschaffungsvorgangs von zwölf Monaten haben Sie einen Vertrag unterschrieben – einen Vertrag zu wesentlich höheren Kosten, als sie jemals vom Bundesheer und vom Bundeskanzler für mehr Flugzeuge genannt wurden.

Wir haben inzwischen geklärt, dass auch diese Kosten, die Sie genannt haben, weit davon entfernt sind, vollständig zu sein, weil wir beispielsweise zusätzlich Raketen zu beschaffen haben, weil die Frage der Überbrückungslösung völlig offen ist und weil im Detail eine Reihe von Nebenforderungen ebenfalls nicht enthalten sind.

Dieser Vertrag, den Sie, wie ich meine, voreilig und leichtfertig unterschrieben haben – aus rechtlicher Sicht; die politische Verantwortlichkeit ist eine zweite Sache –, tritt voraussichtlich am 7. August in Kraft. Wenn er in Kraft tritt, dann ist diese Bestellung – was auch immer die Rechnungshofprüfung der zweiten zwölf Monate Beschaffungs­vorgang ergibt – rechtens erfolgt, und sie ist von der Republik zu erfüllen und vor allem zu bezahlen.

Sie haben also knapp 14 Tage Zeit, wenn ich das richtig rechne, noch einmal zurück­zurudern. Ich glaube, dass eine Ausgabe von weit mehr als 2 Milliarden € aus Steuer­geldern ein nochmaliges Überdenken verdient. – Sagen Sie uns bitte nicht wieder, das kommt ohnehin nicht gleich zum Tragen! Ob man es jetzt bezahlen muss oder später, macht einen relativ geringfügigen Unterschied. Mit den Finanzierungskosten müssen wir es nach Lieferung in 18 Halbjahresraten bezahlen. – Das macht das Ding teurer und nicht billiger.

Herr Bundesminister! Das ist eine Entscheidung, die auf ein Jahrzehnt und mehr die finanzielle Belastung des Bundesheeres sehr einseitig orientiert, um es einmal freund­lich zu formulieren. – Ich muss nicht noch einmal mit dem Maserati kommen, das habe ich wirklich gestern gesagt.

Wahr ist aber, dass für wichtige Aufgaben in der Landesverteidigung, für wichtige Beschaffungen im Bundesheer auf Jahrzehnte oder zumindest ein Jahrzehnt hinaus keine Mittel vorhanden sein werden. Die Vertreter anderer Waffengattungen werden neidisch auf die Luftstreitkräfte schauen, was ein psychologisches Problem ist.

Es wird jedoch schwarze Löcher sonder Zahl bei den anderen Waffengattungen geben, weil in dem Budget für andere, meiner Einschätzung nach vordringliche Beschaffungs­vor­gänge kein Geld mehr vorhanden sein wird.

 


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