Zu den Fragen 4 und 5:
Ich habe der Kontrollsektion den Auftrag erteilt, eine Überprüfung durchzuführen.
Zur Frage 6:
Diese Frage bildet den Gegenstand der Untersuchung.
Zu den Fragen 7 und 8:
Nein. Auf der Webseite war ausdrücklich folgender Zusatz veröffentlicht:
Diese Webseite ist nicht kommerziell und wird „weder auf Wunsch noch mit Genehmigung des Bundesministeriums für Landesverteidigung erstellt und betrieben. Ebenso wenig besteht Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit oder finanzielle Förderung von Seiten des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Unternehmen oder Repräsentanten der Luftfahrtindustrie, noch irgendeiner anderen Organisation oder Person. Die hier veröffentlichten Artikel oder Forumbeiträge können beziehungsweise sollen informativ und dadurch möglicherweise meinungsbildend sein, haben jedoch in keinster Weise offiziellen Charakter im Sinne jener oben genannten Dienststellen, juristischen oder natürlichen Personen. Sie spiegeln einzig die persönliche Meinung des/der Autoren wider und unterliegen deren Verantwortung.“
Das heißt, natürlich hat das Bundesministerium für Landesverteidigung damit überhaupt nichts zu tun.
Zu den Fragen 9, 10 und 11:
Es ist mir nicht bekannt, ob aktive Angehörige des österreichischen Bundesheeres oder auch Milizangehörige Artikel in diesem Medium verfasst haben. Sollten Angehörige dieses Ressorts in der Fachzeitschrift mitgearbeitet haben, so geschah das keinesfalls in dienstlichem Auftrag, und ich habe auch nichts davon gewusst. Der Vorgang bildet somit keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung.
Zur Frage 12:
Bei der österreichischen Offiziersgesellschaft handelt es sich um einen privaten Verein. Ich stelle das klar: Es handelt sich hier um einen rein privaten Verein, und beim genannten Internetmagazin um eine private Publikation. Beide Organisationsformen bilden nicht den Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Zur Frage 13:
Nein.
Und nun ganz bewusst zu den Fragen 14 bis 34:
Ich bitte Sie, gut zuzuhören! Der Rohbericht des Rechungshofes ist am Mittwoch, den 16. Juli 2003, im Ministerium für Landesverteidigung eingelangt. Ich habe den Rohbericht des Rechungshofes am Donnerstag, den 17. Juli 2003, erhalten. Das Rechnungshofgesetz sieht für die überprüfte Stelle die Möglichkeit vor, zu einem Rohbericht innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Diese Frist hat den Sinn, der geprüften Einrichtung eine objektive inhaltliche Bewertung der Kritikpunkte zu ermöglichen.
Ich habe der zuständigen Stelle meines Ressorts den Auftrag erteilt, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung auszuarbeiten. Ich darf darauf hinweisen, dass die von Ihnen gestellten Fragen genau den Inhalt der Stellungnahme betreffen, die zurzeit durch das Bundesministerium für Landesverteidigung zum Rech-
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