BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 266

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Aussage, dass dieser überhaupt nicht Bundesheer-nahe ist. Darum geht es ja in diesem Zusammenhang. Die Offiziersgesellschaft hat eben in ihren Publikationen zu diesem Beschaffungsvorgang eindeutige Prämissen erkennen lassen. Daher gibt es eine Verbindung.

Ich behaupte jetzt ganz einfach auch, dass es eine Verbindung zwischen diesem – unter Anführungszeichen – „privaten Verein“ Offiziersgesellschaft und dem privaten Verein „Airpower“ gibt. Ich denke mir, vielleicht geht Herr Martin Rosenkranz von „Airpower“ bei Ihnen ein und aus (Bundesrat Kneifel: Wie heißt er?), hat sich den Rechnungshofbericht mitgenommen und dann ganz einfach auf die Homepage gestellt. (Bundesminister Platter: Das ist eine unglaubliche Unterstellung, was Sie da sagen!) Wieso ist das eine unglaubliche Unterstellung? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Herr Bundesminister, es ist ganz einfach so: Würden Sie uns auf unsere Fragen Antworten geben, dann würde ich nicht diese Behauptungen aufstellen können. Die Fragen beantworten Sie ganz einfach nicht, und das ist das Problem.

Mittlerweile ist es auch so, dass viele Zeitungen schon Anfragen gestellt haben. Per E-Mail haben Sie ja von der „Kleinen Zeitung“ eine Anfrage bekommen zu diesem privaten Verein „Airpower“ und zum Rechnungshofbericht, und zwar danach, woher diese Informationen gekommen sind.

Herr Bundesminister! Ich möchte Sie auf noch einen Punkt, den Sie in Ihrer Anfra­gebeantwortung meiner Meinung nach nicht ausreichend beantwortet haben, aufmerk­sam machen. Nach der Strafprozessordnung 1975, § 84, haben Sie diese Pflicht, und das steht ganz genau drin: „Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an eine Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörde verpflichtet.“ Das heißt, Sie sind nach § 84 der Strafprozessordnung verpflichtet, über den Verbleib dieses Rechnungshofberichtes eine Anzeige zu erstatten. So steht es in der Strafprozessordnung drin! (Bundesrat Mag. Himmer: Über den Verbleib des Rechnungshofberichts?)

Herr Bundesminister! Mir scheint dieser Beschaffungsauftrag sehr aufklärungswürdig zu sein. Daher stelle ich folgenden Entschließungsantrag (Ruf bei der ÖVP: Das auch noch!):

Entschließungsantrag

der Bundesräte Todt und KollegInnen betreffend Offenlegung des Rechnungshof-Rohberichtes

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, den Inhalt des Rech­nungshof-Rohberichtes betreffend Verdacht der Manipulation der Bewertungsergeb­nisse und der damit verbundenen Geschenkannahme durch Bedienstete des BMLV, welchen er am 18. Juli 2003 in der ZiB 2 präsentiert hat, den Bundesräten umgehend zur Verfügung zu stellen.

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Ich stelle einen zweiten Entschließungsantrag:

 


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