Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 27

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aber jene, die bleiben, sind dann besser ausgebildet, besser motiviert, besser bezahlt, sodass es eine Win-win-Situation ist, für die Steuerzahler einerseits und für unsere Mitarbeiter andererseits.

 


Präsident Hans Ager: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Engel­bert Weilharter gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Hat die Neuorganisation der Finanzverwaltung Auswirkungen auf das Rechtsmittelverfah­ren?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundes­rat! Ich glaube, einer der wesentlichen Erfolge dieser Reform der Finanzverwaltung ist, dass wir den unabhängigen Finanzsenat geschaffen haben.

Daher: Ja, natürlich hat sie Auswirkungen auf das Rechtsmittelverfahren. Wir wollten einfach eine weisungsfreie Behörde haben. Wir haben mit Wirkung 1. Jänner 2003 das Berufungsverfahren in Abgabensachen des Bundes neu geregelt. Das primäre Ziel waren die Verbesserung des Rechtsschutzes für den Bürger, also für den Steuerzah­ler, und eine Angleichung an europarechtliche Normen. Anstelle der bisherigen Rechts­mittelabteilungen in den einzelnen Finanzlandesdirektionen entscheidet nun der unab­hängige Finanzsenat als weisungsfreie Behörde – praktisch das Pendant zu den Be­zirksverwaltungsbehörden, sprich zum UVS im Verwaltungsbereich.

Der Sitz dieses unabhängigen Finanzsenates ist in Wien, Außenstellen gibt es in Feld­kirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien. Das ist ein Modell, das heuer neu umgesetzt wurde – ich glaube, richtungsweisend für eine bessere rechtliche Stellung des Bürgers, des Steuerzahlers.

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage. Ich bitte die Anfrage­stellerin, Frau Bundesrat Haunschmid, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Finanzminister, meine Frage lautet:

1283/M-BR/2003

„Wie verhindern Sie eine Verringerung des Tabaksteueraufkommens durch den EU-Beitritt der neuen Beitrittsländer?“

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Bundesrätin Haun­schmid! Um das Tabaksteueraufkommen auch nach der EU-Erweiterung zu sichern, sollen die Mengenbeschränkungen, die wir im privaten Reiseverkehr haben, insbeson­dere die so genannte 25-Stück-Regelung, weiter aufrecht bleiben für den Bereich, der sozusagen nach der Erweiterung dazukommt. Wir haben eine Übergangsfrist ausver­handelt, die Sie kennen, und bis dorthin ist auf europäischer Ebene ein Heranführen der einzelnen Preise im Tabakwarenbereich geplant.

Österreich liegt mit seinen Preisen zurzeit, würde ich sagen, etwa im gehobenen Mittel­feld. Wir gehen davon aus, dass in den Ländern Ungarn, Tschechien, Slowakei und so weiter die Preise angehoben werden – das ist eine europäische Verpflichtung. Und wir hoffen, dass wir auf diesem Weg das Tabaksteueraufkommen mittel- bis langfristig sichern können.

 


Präsident Hans Ager: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


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