Präsident Hans Ager: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Nittmann gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Die rechtswidrige Aktienspekulation durch den Vorstandsvorsitzenden, die fragwürdige Pardonierung dieser Machenschaften durch den Aufsichtsrat, insbesondere durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Streicher, und die daraufhin einsetzende politische Vernebelung durch Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider sind in Summe degoutant.
All das wäre nicht möglich gewesen, wenn der Insider-Handel nicht als Kavaliersdelikt – Sie haben es vorhin gesagt – gelten würde. Herr Kollege Kneifel hat es schon angesprochen, ich möchte Sie aber trotzdem fragen: Sollte es nicht strengere Regelungen für den Insider-Handel geben?
Präsident Hans Ager: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Bundesrat! Ich bin völlig Ihrer Meinung, dass der Eindruck, der dadurch in der Öffentlichkeit entstanden ist, ein sehr schlechter ist. Dass man mit diesen Handlungen dem Börsenplatz und Finanzplatz Wien einen wirklichen Bärendienst erwiesen hat, das ist überhaupt keine Frage. Man ist mit dieser Thematik zu allererst von Seiten des Vorstandsvorsitzenden schlecht umgegangen – eine Handlung, die mir völlig unerklärlich war und noch immer ist, weil ich sie nicht nachvollziehen und nicht verstehen kann, noch dazu, wo es hier um einen eigentlich sehr verdienten Vorstandsvorsitzenden geht, der 30 Jahre hindurch in diesem Unternehmen ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.
Dass dieses Beispiel eines ist, das zu Diskussionen geführt hat und das zu einer Verschärfung der strafrechtlichen und auch der verwaltungsrechtlichen Tatbestände führen sollte, ist auch meine Meinung. Wir sind da in einer Diskussion mit dem Justizministerium, und ich denke, dass dem Nationalrat und dem Bundesrat in absehbarer Zeit ein Vorschlag unterbreitet werden wird.
Präsident Hans Ager: Eingelangt sind Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretungen. Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieser Schreiben.
Schriftführer Christoph Hagen: „Der Herr Bundespräsident hat am 29. September 2003, GZ 300.100/47-BEV/2003, folgende Entschließung gefasst:
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein innerhalb des Zeitraumes vom 8. bis 10. Oktober 2003 die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.
Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.“
Zweites Schreiben:
„Der Herr Bundespräsident hat am 3. Oktober 2003, GZ 300.100/48-BEV/2003, folgende Entschließung gefasst:
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer innerhalb des Zeitraumes vom 8. bis
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