Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 41

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stellen, die dort helfen, ihre Freizeit zur Verfügung stellen, teilweise sogar ihren Job riskieren.

Deswegen möchte ich heute über die Hilfestellung durch die Feuerwehren sprechen und hier Vorschläge für gesetzliche Grundlagen machen, die man in Zukunft vielleicht speziell in den Ländern behandeln sollte. (Bundesrat Weiss: Bundesgesetzgebung!) Wir sind ja die Länderkammer, deswegen möchte ich das hier einmal anschneiden, da­mit man vielleicht in den Ländern die ersten Schritte setzt und dann in der Bundesge­setzgebung zu einem gemeinsamen Nenner kommt.

Die Feuerwehren helfen, wo Not am Mann ist, und das ist natürlich bei Katastrophen­einsätzen speziell der Fall. Es handelt sich oft um sehr lange, ja tagelange Einsätze. Ich glaube, dass wir hier gefordert sind, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen.

Wenn man nämlich mit Feuerwehrleuten spricht und dann hört, dass sie für einen Ein­satz – normalerweise erfolgt dieser in der Freizeit –, wenn sie vom Job weggehen, Ur­laub nehmen müssen und teilweise nicht mehr bei der Feuerwehr mitmachen können, weil die Betriebe sagen, es komme sie zu teuer, wenn jemand weg ist, dann müssen wir hier einmal darüber nachdenken, welche Maßnahmen wir hier setzen können, um diese Betriebe zu entschädigen und diesen Feuerwehrleuten, die ihre Freizeit für Pro­ben und so weiter zur Verfügung stellen, die ihr Leben im Einsatz riskieren, durch ge­setzliche Bestimmungen zu garantieren, dass sie diese Hilfseinsätze wahrnehmen können.

Wir müssen uns im Klaren sein, dass die Gemeinden im Prinzip Leute rekrutieren, zwangsverpflichten könnten, wenn es nicht so viel Freiwillige gäbe, die diese Arbeit wahrnehmen. Man muss den Hut ziehen vor diesen Leuten für ihren Einsatz, für die vielen Stunden, die sie in diese Aufgabe investieren, um der Allgemeinheit zu helfen.

Ich glaube, dass das ein ganz wichtiges Thema ist, das hier aufgegriffen werden sollte. Vielleicht auch eine Empfehlung an die Bundesregierung: Vielleicht könnten wir ge­meinsam einen Antrag hier einbringen in die Richtung gehend, dass es ein Entschädi­gungsgesetz für Betriebe geben sollte, die diese Leute zur Verfügung stellen oder vom Arbeitsplatz weggehen lassen.

Mit Schaudern hat mich allerdings ein Artikel in den Vorarlberger Medien vor einigen Tagen erfüllt. Da gibt es einen grünen Landtagsabgeordneten namens Rauch – der Name ist vielleicht bezeichnend dafür, dass ihm die Feuerwehr nicht so gut gefällt, vielleicht sieht er es gerne rauchen –, der den Vorschlag gemacht hat, Feuerwehren zusammenzulegen. Das halte ich schon für etwas schwierig. Ich muss mich schon fragen, wie eine Zusammenlegung von Feuerwehren funktionieren soll. Habe ich dann zum Beispiel im Bezirk Bregenz drei Feuerwehren, kommen die dann eine halbe Stun­de später, wenn der Brand vorbei und alles runtergebrannt ist? – So kann es nicht sein!

Ich meine, dass wir die Arbeit der Feuerwehren schätzen sollten. Die Feuerwehren sind mittlerweile landesmäßig so gut organisiert, dass sie genau festlegen, welche Region welches Fahrzeug anschafft, welche Gerätschaften dort benötigt werden. Das wird dann aufgeteilt, Nachbarschaftshilfe wird groß geschrieben.

Ich meine allerdings, es wäre der falsche Weg, wenn Feuerwehrhäuser aufgelöst würden, wie man es bei den Gendarmerieposten teilweise gemacht hat, wogegen die Grünen waren, aber für die Auflösung von Feuerwehren treten sie plötzlich ein. Das ist, glaube ich, der falsche Weg. Das kann ich nur auf das Schärfste verurteilen.

Ich sage einfach: Es ist notwendig, dass jede Gemeinde eine Feuerwehr hat – und zwar angesichts der vielen Aufgaben, die die Feuerwehren wahrnehmen, sei es der Verkehrsdienst bei Veranstaltungen, sei es die Brandwache bei Veranstaltungen. Wenn man bei Versammlungen der Feuerwehr hört, wie viele Einsätze und wie viele


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