Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 49

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Es ist aber kein Zufall, das dieser Antrag jetzt eingebracht und, wie ich unterstellen darf, einstimmig beschlossen wird, denn wir haben mit dem heurigen Budgetbegleitge­setz doch eine neue Qualität erreicht, weil darin ausdrücklich Themen inkludiert waren, die mit dem zu beschließenden – nicht von uns, vom Nationalrat beschlossenen – Budget in keinem sachlichen Zusammenhang standen, sondern wo eben vieles unter­gebracht wurde.

Es hat auch – daran ist zu erinnern – im Bundesrat eine politische Situation gegeben, wo Mitglieder dieses Hauses – Vizepräsident Weiss hat das angesprochen – sich über­legen mussten: Was kaufen sie jetzt mit ihrer Stimme mit? – Ich kann sachlich und ver­fassungsrechtlich nicht einsehen, wieso ein Mandatar, der vielleicht für die Pensions­reform ist, aber den Ankauf der Eurofighter nicht für der Weisheit letzten Schluss hält (demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus) – das werden wir heute noch diskutieren können –, keine Möglichkeit haben soll, das durch sein Abstimmungsver­halten zum Ausdruck zu bringen. Verbal kann er alles tun, aber selbst der Abgeordnete zum Nationalrat kann zwar in zweiter Lesung sozusagen seine Herzensstimmung zum Ausdruck bringen, aber dort, wo es gilt – nämlich dort, wo das Gesetz in der vorgeleg­ten Fassung abgestimmt wird –, sind es nicht nur die Bundesräte, die in einer Güterab­wägung sagen müssen: Ja, doch nicht!, oder eben, wie das Herr Kommissar Fischler bei seiner ersten Brüsseler Pressekonferenz so schön gesagt hat: Dann müssen wir die Krot halt schlucken. – Er hat das mit anderer, kehligerer Stimme gesagt, aber ich imitiere das nicht.

Ja, genau das ist es! Ich glaube, das ist mit dem Respekt vor der parlamentarischen Entscheidung hier und im Nationalrat nicht zu vereinbaren, wobei – und auch darauf wurde bereits hingewiesen, das ist ja der Kern dieses Antrages – dem Bundesrat faktisch ein Einspruchsrecht genommen wird oder, wie man es auch sagen könnte, ein Einspruch aufgezwungen wird.

Stellen wir einmal theoretisch den Fall in diese Halle, es hätte aus der Überlegung heraus – nehmen wir an, wir hätten sie geteilt! –, dass das unsozial ist, der Bundesrat gemeint, die Pensionsreform sollte in dieser Form vom Bundesrat beeinsprucht wer­den! Wir hätten überhaupt keine andere Möglichkeit gehabt, als die Frist, die wir darin für den Abschluss des Kaufvertrages betreffend die Eurofighter gehabt haben, hinaus­zuschieben, was immer die individuelle Haltung eines Mitglieds des Bundesrates ge­wesen wäre, und umgekehrt! – Das meine ich mit „Zwang zum Einspruch“. Wenn ich gegen einen Punkt den begründeten Einspruch erhebe, kann ich trotzdem nur die gesamte Vorlage in den Nationalrat zurückschicken und blockiere, wo es Fristenläufe gibt, damit vielleicht etwas, was ich gar nicht blockieren will.

Es ist also nicht nur die eine Seite, dass wir keinen punktuellen Einspruch erheben können, sondern wir sind allenfalls auch – wir haben es nicht getan – zu einem umfas­senden Einspruch gezwungen, der so gar nicht intendiert ist. – Sehen Sie, da bin ich schon sehr an der Grenze dessen, was der Entscheidungsfähigkeit eines Parlaments zumutbar ist.

Deshalb unterstützen wir diesen Antrag aus ganzem Herzen, wissen, was der unmittel­bare Anlass war, wo es eben auch im Bundesrat zu einer schwierigen Situation gekom­men ist, aber wir wollen das ganz bewusst nicht als politische Waffe verwenden und sagen: Diese Regierung – da muss ich jetzt zur Frau Staatssekretärin zeigen, sonst bin ich wieder unhöflich – hat uns das eingebrockt!, sondern sagen: Hier geht es um ein grundsätzliches Problem, von dem wir alle gleichermaßen betroffen sind! Das ist unabhängig davon, ob wir Opposition oder Regierungspartei sind. Wir wissen ja, so etwas kann sich ja auch relativ rasch ändern.

 


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