Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 51

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Im Blick auf diese Aushöhlung der Rechte des Bundesrates erscheint es uns unabding­bar, dass er künftig wenigstens zu jedem Teil einer Sammelnovelle Einspruch erheben kann. Dem Artikel 42 Abs. 2 B-VG soll daher folgender Satz hinzugefügt werden: 

„Der Einspruch des Bundesrates kann sich auch auf einzelne in einem Gesetzesbe­schluss des Nationalrates zusammengefasste Gesetze beziehen.“

In einem weiteren Satz wäre dann klarzustellen, dass die vom Einspruch nicht betroffe­nen Teile des Gesetzesbeschlusses beurkundet und kundgemacht werden können.

Dieser nach meiner Überzeugung wohl begründete, absolut legitime Vorschlag, das Bundes-Verfassungsgesetz entsprechend zu ändern beziehungsweise zu ergänzen, bietet zugleich, wie auch schon sehr stark zum Ausdruck gebracht wurde, den Anlass für einen dringlichen Appell an den Nationalrat: In Abkehr von seiner die Kooperation zwischen dem Nationalrat und dem Bundesrat verletzenden Praxis, Gesetzesvor­schläge des Bundesrates in der laufenden Gesetzgebungsperiode vorsätzlich auf die lange Bank zu schieben oder überhaupt nicht zu behandeln, möge er den heute zu beschließenden Antrag ernst nehmen und einer seriösen Prüfung unterziehen.

Auch meine Fraktion wird dieser Vorlage daher mit allem Nachdruck zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Bundesräten der ÖVP und bei der SPÖ.)

11.31

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


11.31

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist gut, dass es zu dieser nachdenklichen Nachlese über eine sehr heftige Debatte der Monate Mai, Juni und letztlich Juli hier im Bundesrat kommt und dass dies auch den heute vorlie­genden gemeinsamen Antrag zur Konsequenz hat.

Ich möchte auch namens meiner Fraktion dem Herrn Vizepräsidenten danken. Ich nehme an, Herr Vizepräsident, Sie haben sich mit dieser Initiative nicht nur Freunde gemacht, und insofern sind die Worte des Herrn Professors Konecny, dass dies ein mutiger Schritt ist, doppelt zu unterstreichen. Das ist tatsächlich ein mutiger Schritt, denn wir können hier vielleicht einen Schlussstrich unter eine Praxis ziehen, die ja nicht nur der Verfassungsgerichtshof kritisiert hat, sondern in einer ganz besonders heftigen Art und Weise auch der Rechnungshof, der gesagt hat, diese Form von Sammelge­setzen sei unerträglich, diese Gesetze seien intransparent. Der Rechnungshof hat das Parlament beziehungsweise den Nationalrat auch schon mehrmals aufgefordert, von dieser Praxis abzugehen. Es geht dabei ja nicht um sachliche Sammelnovellen, son­dern um riesige Querbeetmaterien, die letztlich auch – wie auch schon Vizepräsident Weiss, wenngleich in charmanteren Worten, gesagt hat – auf eine Minimierung, wenn nicht faktisch in einigen Fragen sogar auf eine Ausschaltung des Parlamentarismus hinauslaufen. Man macht es sich leicht, eine große Materie schnell durchzuziehen.

Herr Vizepräsident Weiss! Sie haben gesagt, wir auf Seiten der Grünen hätten die „Gnade der späten Geburt“, aber es hat mittlerweile ja jede der anderen drei hier ver­tretenen Fraktionen, in unterschiedlichen Perioden, dieses Ohnmachtsgefühl empfun­den, das wir in den letzten Jahren immer wieder hatten, wenn genau solche Sammel­gesetze eingelangt sind, egal, wie die jeweilige Regierung zusammengesetzt war. Aber eines möchte ich schon betonen – und deshalb ist diese Reaktion und dieser gemein­same Schritt natürlich auch besonders zu würdigen –: Dieses letzte, über 90 Gesetze auf 700 Seiten betreffende Budgetbegleitgesetz hatte ein bisher unvorstellbares Aus­maß und eine ebensolche Qualität, denn da wurde nicht nur novelliert, sondern es


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