wurde eine ganze Reihe neuer und mit dem Budget in keiner Weise zusammenhängender Gesetze hineingepackt.
Es ist wahrscheinlich angesichts dessen, was der Nationalrat und der Bundesrat da in zwei Beschlüssen zumindest behandelt haben – das Ergebnis ist ja hier nicht so eindeutig gewesen –, nicht vermessen zu sagen, dass wahrscheinlich – und ich halte die Wette – nur drei Dutzend Menschen in dieser Republik wissen, was da in den Kammern des Hohen Hauses tatsächlich beschlossen wurde; und ich glaube, dass drei Dutzend bereits zu hoch gegriffen ist. Deshalb ist es wichtig, dass es zu dieser gemeinsamen Initiative kommt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.35
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus ihre Zustimmung geben, den gegenständlichen Gesetzesvorschlag gemäß Artikel 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971,
das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das
Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das
Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert
werden (171/A, 95/A, 17/A und 163 d.B. sowie 6860/BR, 6861/BR und 6864/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich darf sogleich zur Antragstellung kommen:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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