11.45
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Ich kann mich in vielen Dingen dem Herrn Professor Hösele anschließen, ich möchte mich heute jedoch mit den 16-Jährigen und 17-Jährigen beschäftigen. Die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre wurde schon mehrmals andiskutiert und in einigen Bundesländern auch umgesetzt. So liefern etwa die Steiermark und das Burgenland den eindeutigen Beweis dafür, dass diese jungen Menschen am politischen Geschehen in unserem Lande interessiert sind.
Im Burgenland zum Beispiel haben die 16- und 17-Jährigen im Durchschnitt am meisten vom Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das ist eine Bestätigung dafür, dass diese Personengruppe politisch mitgestalten möchte. Diese jungen Menschen haben sehr wohl ein genaues Ziel und konkrete Vorstellungen von der politischen Arbeit. Sie übernehmen heute kaum die politische Einstellung ihres Elternhauses, nein, sie bilden sich eigene Meinungen über die Politik und über ihre Vertreter. Sie sind bestens informiert, sei es aus den Medien, sei es durch persönliche Gespräche mit Parteifunktionären, aber vor allem aus dem Internet. Sämtliche Studien zeigen, dass die heutige Jugend sehr wohl dafür ist, auch mit 16 Jahren wählen gehen zu dürfen.
Ein glaubhaftes Argument zu finden, dass gegen eine Senkung des Wahlalters spricht, ist schwierig. Im Gegenteil: Es spricht vieles dafür! 16-Jährige müssen zukunftsorientierte Entscheidungen für ihr weiteres Leben treffen. Sie müssen sich für einen Beruf, für eine Lehre oder für eine weiterbildende Schule entscheiden. Sie müssen in ihrem Alltagsleben schon eine Menge Verantwortung übernehmen. Sie dürfen tägliche Rechtsgeschäfte abwickeln, sie dürfen Verträge unterfertigen und sie verfügen oft schon über ein eigenes Einkommen. Sie sind Konto-Inhaber (Bundesrat Dr. Kühnel: Mit 16 Jahren? – Bundesrat Reisenberger – in Richtung des Bundesrates Dr. Kühnel –: Mit 15! Informieren Sie sich besser!), und viele von ihnen liefern an den Staat Steuern ab, Gelder, mit denen der Staat wirtschaftet. Aber gerade dieser Staat räumt diesen Jugendlichen derzeit kein Recht auf Mitbestimmung ein.
Es ist schade, dass man diesen jungen Leuten den Zugang zur Politik verwehrt. Wem sie bei Wahlen ihre Stimme geben möchten, ist ihnen in jedem Falle zuzutrauen – abgesehen davon, dass in so genannten Reformzeiten von Politikern weit reichende Entscheidungen getroffen werden, die auf Jahrzehnte auf das Leben dieser Jugendlichen Einfluss haben.
Geschätzte Damen und Herren! Bei der Änderung der Wahlordnung ist die Berichtigung dahin gehend gelungen, dass Erstwähler, die das Wahlalter – derzeit 18 Jahre – am Wahltag erreicht haben, von ihrem Wahlrecht auch tatsächlich Gebrauch machen können. Dies war bislang nicht so, da für die Wahlzulassung ein Stichtag und nicht die Vollendung des 18. Lebensjahres von Belang war. Die Änderung ist ein kleiner und erfreulicher Erfolg.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehen wir unsere Jugendlichen als gleichberechtigte Mitbürger dieser Gesellschaft, unserer Gesellschaft an! Einige der Bundesrätinnen und Bundesräte in diesem Saal werden Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren haben. Fragen Sie sie einmal nach ihrer Meinung! Sie werden bestätigt bekommen, dass sie zur Wahl gehen möchten. Binden wir diese Teenager in die politische Diskussion – sei es als Wähler oder als Wählbare – ein! Es wäre zeitgemäß das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Der demokratischen und politischen Kultur in unserem Lande kann es jedenfalls nur guttun, wenn die 16-Jährigen den Weg zur Wahlurne antreten dürfen.
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