Junge Menschen sind die Zukunft unseres
Landes. Behandeln wir sie auch als solche und lassen wir sie mitbestimmen und
mitgestalten! Unsere Fraktion ist dazu auf alle Fälle bereit. (Beifall bei
der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
11.50
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Professor Dr. Böhm. – Bitte.
11.50
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der uns heute hier vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates zielt darauf ab, dass alle österreichischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von diesem Tag an auch tatsächlich ihr aktives Wahlrecht bei Nationalratswahlen, Wahlen zum Europaparlament, Bundespräsidentenwahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen ausüben können. Erachtet man diese Altersgrenze für sachlich berechtigt, so müsste zweifellos ihr Erreichen spätestens am Wahltag und nicht zu einem mehr oder weniger früheren Stichtag maßgeblich sein. Dafür trete ich persönlich und tritt meine Fraktion vorbehaltlos ein. Das ist einfach eine Frage der Wahlgerechtigkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ohne politische Notwendigkeit, aber doch durch meine geschätzte Vorrednerin veranlasst, deklariere ich mich indes für bundesweite Wahlen – ich sage nicht: kommunale oder Landesrätewahlen – und Abstimmungen persönlich und auch ohne Präjudiz für meine Fraktion, in der das auch nicht ausdiskutiert ist, als Gegner einer weiteren Herabsetzung des Wahlalters, und zwar aus zwei für mich tragenden Gründen, die in der Nationalratsdebatte so klar von keiner Fraktion ausgesprochen worden sind. Es ist aber heute die Thematik schon angesprochen worden.
Zum einen spreche ich mich deshalb dagegen aus, weil ich die damit notwendig verbundene und teilweise schon heute vereinzelt erkennbare Verpolitisierung der Schulen, der Lehrerschaft und ihres Unterrichts und damit die ideologische Prägung der Schüler ganz entschieden ablehne. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zum anderen bin ich deshalb gegen die
Herabsetzung des Wahlalters, weil ich es für eine gewisse Abwertung des
Wahlrechts und der seine Ausübung vorauszusetzenden politischen
Urteilsfähigkeit erachte, das Wahlrecht auch Minderjährigen zuzugestehen, die
demgegenüber ohne Genehmigung durch ihren gesetzlichen Vertreter bestimmte
Rechtsgeschäfte noch gar nicht gültig abschließen können. (Neuerlicher
Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Bedauerlicherweise wurde auch diese Relation im Nationalrat wohl von allen Fraktionen völlig verkannt, denn Geschäfte des täglichen Lebens, die auch Minderjährige, ja sogar Unmündige abschließen können, oder Verpflichtungen, die mündige Minderjährige im Rahmen des ihnen zur freien Verfügung überlassenen Einkommens oder im Rahmen ihres eigenen Erwerbseinkommens eingehen können, sind meines Erachtens mit solchen Transaktionen, die ihnen nicht offen stehen und die vielmehr der Genehmigung durch ihren gesetzlichen Vertreter, ja unter Umständen sogar einer pflegschaftsbehördlichen, das heißt gerichtlichen Genehmigung bedürfen, nicht vergleichbar.
Wie soll das Wahlrecht im Vergleich zu dieser bürgerlich-rechtlichen Abstufung der Geschäftsfähigkeit eingeordnet werden? Auch dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen sie vorher nicht.
Meinen Sie wirklich, meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen, dass das Wahlrecht wie der Kauf einer Semmel, einer Tageszeitung oder dergleichen
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite