Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 56

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Junge Menschen sind die Zukunft unseres Landes. Behandeln wir sie auch als solche und lassen wir sie mitbestimmen und mitgestalten! Unsere Fraktion ist dazu auf alle Fälle bereit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.50

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Professor Dr. Böhm. – Bitte.

 


11.50

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der uns heute hier vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates zielt darauf ab, dass alle österreichischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von diesem Tag an auch tatsächlich ihr aktives Wahlrecht bei Nationalratswahlen, Wahlen zum Europaparlament, Bundespräsidentenwahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragun­gen ausüben können. Erachtet man diese Altersgrenze für sachlich berechtigt, so müsste zweifellos ihr Erreichen spätestens am Wahltag und nicht zu einem mehr oder weniger früheren Stichtag maßgeblich sein. Dafür trete ich persönlich und tritt meine Fraktion vorbehaltlos ein. Das ist einfach eine Frage der Wahlgerechtigkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ohne politische Notwendigkeit, aber doch durch meine geschätzte Vorrednerin veran­lasst, deklariere ich mich indes für bundesweite Wahlen – ich sage nicht: kommunale oder Landesrätewahlen – und Abstimmungen persönlich und auch ohne Präjudiz für meine Fraktion, in der das auch nicht ausdiskutiert ist, als Gegner einer weiteren Her­absetzung des Wahlalters, und zwar aus zwei für mich tragenden Gründen, die in der Nationalratsdebatte so klar von keiner Fraktion ausgesprochen worden sind. Es ist aber heute die Thematik schon angesprochen worden.

Zum einen spreche ich mich deshalb dagegen aus, weil ich die damit notwendig ver­bundene und teilweise schon heute vereinzelt erkennbare Verpolitisierung der Schulen, der Lehrerschaft und ihres Unterrichts und damit die ideologische Prägung der Schüler ganz entschieden ablehne. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum anderen bin ich deshalb gegen die Herabsetzung des Wahlalters, weil ich es für eine gewisse Abwertung des Wahlrechts und der seine Ausübung vorauszusetzenden politischen Urteilsfähigkeit erachte, das Wahlrecht auch Minderjährigen zuzugestehen, die demgegenüber ohne Genehmigung durch ihren gesetzlichen Vertreter bestimmte Rechtsgeschäfte noch gar nicht gültig abschließen können. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bedauerlicherweise wurde auch diese Relation im Nationalrat wohl von allen Fraktio­nen völlig verkannt, denn Geschäfte des täglichen Lebens, die auch Minderjährige, ja sogar Unmündige abschließen können, oder Verpflichtungen, die mündige Minderjäh­rige im Rahmen des ihnen zur freien Verfügung überlassenen Einkommens oder im Rahmen ihres eigenen Erwerbseinkommens eingehen können, sind meines Erachtens mit solchen Transaktionen, die ihnen nicht offen stehen und die vielmehr der Geneh­migung durch ihren gesetzlichen Vertreter, ja unter Umständen sogar einer pfleg­schaftsbehördlichen, das heißt gerichtlichen Genehmigung bedürfen, nicht vergleich­bar.

Wie soll das Wahlrecht im Vergleich zu dieser bürgerlich-rechtlichen Abstufung der Ge­schäftsfähigkeit eingeordnet werden? Auch dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen sie vorher nicht.

Meinen Sie wirklich, meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen, dass das Wahlrecht wie der Kauf einer Semmel, einer Tageszeitung oder dergleichen


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