Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 57

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oder auch nur wie Rechtsgeschäfte im Rahmen dessen, was ein Schüler oder ein Lehrling finanzieren kann, eingestuft werden soll? Ich würde das verneinen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber zurück zum Thema unserer Vorlage: Darin begrüße ich auch sehr, dass alle Österreicher und Österreicherinnen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben, bei Natio­nalratswahlen und Europawahlen und diejenigen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, bei Bundespräsidentenwahlen passiv wahlberechtigt sein sollen, wenn sie am Wahltag dieses Alter erreicht haben. Die zuletzt genannte Regelung will ich entgegen medialer Berichterstattung durchaus nicht als „lex Glawischnig“ werten, denn da ich das grundlegende Prinzip der Neuordnung bejahe, freue ich mich ehrlich, dass meine ehemalige Dissertantin für die Bundespräsidentenwahl kandidieren dürfte, wenn sie wollte.

Vor allem aber sieht meine Fraktion ein von den Freiheitlichen seit jeher verfochtenes Anliegen verstärkt, Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern ihr Wahl­recht zu sichern. Wenn man zu jenem Zeitpunkt, zu dem man das 17. Lebensjahr voll­endet hat, bereits im Ausland wohnt, kann man in Hinkunft rechtzeitig vor einer Wahl einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz nach den jeweils maßgeblichen Gesetzen stellen. All diese demokratiepolitischen Verbesserungen des Wahlrechtes begrüßen wir Freiheitliche und stimmen daher Ihrer Beschlussfassung aus innerster Überzeugung zu. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.55

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

 


11.55

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Wie bereits schon mehrmals erwähnt, wird mit diesem Gesetz sichergestellt, dass Jugend­liche mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive Wahlrecht bei allen Wahlen in Österreich – Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, Europawahl, Volksabstimmun­gen und Volksbefragungen – ausüben und auch Volksbegehren unterstützen können. Dies ist einerseits ein Ernstnehmen der Jugend von Seiten der Politik, bedeutet aber andererseits auch gleichzeitig, dass Jugendliche diese Verantwortung wahrnehmen. Dass es nicht möglich war, mit dieser Gesetzesänderung auch gleichzeitig die Brief­wahl einzuführen, bedauere ich außerordentlich. Der Grund dafür ist, dass eine Zwei­drittelmehrheit im Parlament notwendig ist, und leider SPÖ und Grüne dies nicht wollen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch erwähnen, dass mehrere Landtage schon des Öfteren die Briefwahl gefordert haben, vor allem in Vorarlberg ist dies eine uralte For­derung. In den letzten Jahren wurden von uns Bundesräten aus Vorarlberg, aber auch von anderen Bundesräten schon mehrmals Initiativen dahin gehend gesetzt, aber leider blieben diese bisher ohne Erfolg.

Ich persönlich bin auch überzeugt davon, dass die Briefwahl aus demokratiepolitischen Gründen notwendig ist. Auch Bundesrat Professor Hösele hat in seiner Rede einige sehr wichtige Begründungen für die Briefwahl angeführt, die ich noch verstärken und unterstützen möchte.

Ich fordere also abschließend die Bundesräte von der SPÖ und von den Grünen auf, sich in ihren Parteien für die Briefwahl einzusetzen. Vielleicht kann gerade der Bundes­rat, der ja heute schon mehrere einstimmige Beschlüsse gefasst hat beziehungsweise einstimmige Meinungen hatte, da Vorbildwirkung dahin gehend haben, dass vom Bun-


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