Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Sep­tember 2003 betreffend das Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsan­waltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Notariatsord­nung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Grundbuchsumstellungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend eine Vereinba­rung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Groß­britannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey (55 d. B. und 215 d. B. sowie 6869/BR d. B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Schlaffer übernommen. Ich bitte sie darum.

 


Berichterstatterin Anna Schlaffer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend eine Vereinba­rung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey.

Da Ihnen der Bericht schriftlich vorliegt, verzichte ich auf die Verlesung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite