Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 51

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dass diese Regierung bis zum 6. März 2004 im Amt bleibt, denn wir können uns keinen besseren und billigeren Wahlhelfer für Salzburg und Kärnten vorstellen. – Danke. (Bei­fall und Bravorufe bei der SPÖ.)

11.47

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

 


11.48

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanz­ler! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Boden hat sich sehr große Sorgen um die Freiheitlichen gemacht. (Rufe: Das war Kollege Gruber!) – Par­don, Gruber! – Ich gebe zu, wir Freiheitlichen machen uns auch manchmal Sorgen, und es freut uns, dass die anderen Parteien Anteil nehmen an uns, sodass es daher mit uns nur aufwärts gehen kann, denn wenn sich so viele um uns kümmern, so sind das ja fast unbezahlbare Hilfen.

In einem Punkt möchte ich meinen Vorredner allerdings schon korrigieren, und zwar seine Aussagen betreffend die Bundesrepublik Deutschland. Da kann man schon den Henne-Ei-Vergleich anstellen und fragen: Wie weit geht man da zurück? Aber: Fünf Jahre lang gibt es dort schon eine rot-grüne Regierung. Jetzt aber den Vorgänger-Regierungen, mit denen ich nichts gemein habe ... (Bundesrat Manfred Gruber: Vor zehn Jahren sind die Weichen für diese Entwicklung gestellt worden!)

Diese rot-grüne Regierung in Deutschland hätte die Chance gehabt, all das gut zu machen, was Ihrer Meinung nach vorhergehende Regierungen nicht gut gemacht haben und was in Ihren Augen kritikwürdig ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Manfred Gruber.)

Kollegem Reisenberger möchte ich sagen, der Ausdruck „Schande der Regierung“ ist ein sehr brutaler Ausdruck, einer, der im Grunde genommen in diesen Hallen keinen Platz haben sollte. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Wenn es Ihrer Meinung nach so ist, so könnten Sie zumindest einen anderen Begriff dafür wählen, einen, der hier auch von vielen besser verstanden würde. Es ist das keineswegs eine „Schande der Regierung“, und wir haben ja auch Fehlleistungen vorangegangener Regierungen nicht mit diesem Ausdruck angeprangert – egal, um welche immer es gegangen ist. Diesen Ausdruck halte ich nicht unbedingt für einen eines Parlamentariers würdigen.

Besonders gut an den Ausführungen des Herrn Vizekanzlers Gorbach hat mir dessen Bekenntnis zum Föderalismus gefallen. Unlängst konnte man ja in der „Presse“ einen Leserbrief des Präsidenten des Vorarlberger Landtages Manfred Dörler lesen, der zu den Ausgaben in den verschiedenen Gebietskörperschaften festgehalten hat, dass in der Schweiz 32 Prozent der Staatsausgaben im Bereich des Bundes angesiedelt sind, 40 Prozent auf der Ebene der Kantone und 28 Prozent auf der Ebene der Gemeinden.

Ich kann nicht sagen, dass es in Österreich umgekehrt wäre, denn das würde ja heißen, dass die gleichen Zahl nur anders gereiht wären. In Österreich ist die Situation so: 77 Prozent der Staatsausgaben auf der Ebene des Bundes, 11 Prozent in den Län­dern und 12 Prozent in den Gemeinden.

Wenn es im Rahmen des Österreich-Konvents gelingt, diesbezüglich eine Annähe­rung an Schweizer Vorgaben zu erreichen, würde mich das ganz besonders freuen, und ich meine, es wäre ein großer Erfolg für eine österreichische Bundesregierung, dem Föderalismus nicht nur im Wort, sondern auch in der Tat zur Verwirklichung zu verhelfen.

Zum Föderalismus gehört meines Erachtens natürlich auch die Volksabstimmung. Bei den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers dazu


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