Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 100

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Eisenstadt, mit 51 Prozent der Betriebsführerinnen an der Spitze liegt. Sie sehen, dass es im gesamten ostösterreichischen Bereich nur zwei Bezirke gibt, Scheibbs und Eisen­stadt, wo bereits mehr als 50 Prozent der Frauen Betriebsführer sind. Das zeigt, ebenso wie auch die Agrarstrukturerhebung, die erhebliche Zahl an Betriebsleiterinnen, die sich auch in den Anträgen für die diversen Maßnahmen, die für die land- und forst­wirtschaftliche Förderung gesetzt werden, niederschlägt.

Wichtig sind die Frauen für das Bestehen der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Aufrechterhaltung und Dynamisierung des ländlichen Raumes in Österreich. Für die Zukunft gilt es, Bäuerinnen und Frauen in ländlichen Regionen dahin gehend zu unter­stützen, dass sie ihre Potentiale entfalten können und dass vor allem auch Barrieren abgebaut werden, die eine gleichgestellte Beteiligung von Frauen und Männern in den lokalen und regionalen Entscheidungsprozessen verhindern. (Beifall der Bundesräte Dr. Kühnel, Bachner und Schennach.)

Aus meiner Tätigkeit als Sozialpolitiker weiß ich, dass darüber hinaus gerade auch die soziale Sicherheit in der Landwirtschaft ein bedeutender und entscheidender Faktor ist. Wenn wir bedenken, dass wir gerade in den letzten zehn Jahren sehr vieles in der Sozialpolitik weitergebracht haben, so glaube ich, dass die Einführung der Bäuerin­nenpension im Jahr 1992 sicherlich ein entscheidender Punkt war, dass natürlich auch mit dem Pflegegeld ein Meilenstein gesetzt wurde, dass man aber auch nicht verges­sen darf, dass der Krankenschein für die Bauern ein sehr wichtiger und entscheidender Punkt war, um die Gleichstellung mit vielen anderen Berufsgruppen herzustellen.

Meine Damen und Herren! Letztendlich ist auch im Bereich der Altersabsicherung mit der Ausgleichszulage und betreffend Anrechenbarkeit des fiktiven Ausgedinges doch einiges geschehen. Wir befinden uns nun bei 25 Prozent, und es wird sukzessive abgesenkt. Ich glaube daher, dass hier sehr wohl auch für die Alterssicherung etwas getan wird.

Was die Neuerungen betrifft, so war vor allem das Jahr 2002 für die bäuerliche Sozial­versicherung von weit reichenden Veränderungen, besonders im Beitragsbereich, geprägt. Gerade im erst jungen Bereich der Sozialversicherungspflicht für die bäuer­liche Nebentätigkeit sind einige Klarstellungen vorgenommen worden. Mit 1. Jän­ner 2002 wurde die Beitragspflicht für die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte sowie für Mostbuschenschanken eingeführt, sobald die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten einen bestimmten Betrag übersteigen. Die Reaktionen der Betrof­fenen waren massivst – wir haben das gespürt. Heute reden viele ganz anders davon, und ich glaube, dass gerade im Rahmen der 26. BSVG-Novelle mit dieser Bestimmung eine relativ vorteilhafte Maßnahme getroffen wurde.

Meine Damen und Herren! Als Winzer darf ich natürlich auch zum Wein einige Sätze sagen. Wir haben in diesem Bereich dank hervorragender Rahmenbedingungen und dank vieler innovativer Winzer hervorragende Produkte auf den Markt gebracht. Wir konnten uns positionieren, sowohl im Inland als auch im Ausland. Wir halten der Kon­kurrenz stand und wissen, dass wir mit unseren hervorragenden österreichischen Wei­nen natürlich auch die Welt erobern können. Wir sind ein kleines, aber ein feines Weinland. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch bei Minister Sepp Pröll, der gerade auch die Weinwirtschaft in allen Bereichen vollst unterstützt und ihr die Möglichkeit der Innovation gibt. Dafür, Herr Minister, ein herzliches Dankeschön im Namen der österreichischen Winzerinnen und Winzer! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist uns gelungen, die Einfuhr um 10 Prozent zu reduzieren und die Ausfuhr um 13 Prozent zu steigern. Das heißt, dass wir natürlich auch in der Wertschätzung bei der Einfuhr ein Minus von 2 Prozent und bei der Ausfuhr ein Plus von 13,7 Prozent ver­zeichnen.

 


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