Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 103

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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Überein­kom­men über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung.

Auch hiezu liegt Ihnen der Inhalt schriftlich vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zuletzt bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Überein­kom­men zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Verein­ten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebiets­übergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände – Erklärungen.

Auch hiezu liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem geführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


15.25

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich nehme den wichtigsten Punkt heraus: Der wichtigste Punkt scheint mir dies­mal wirklich jener zu sein, dass es uns gelungen ist, dieses Ständige Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen nach Innsbruck, nach Österreich zu bringen.

Das war keine ganz einfache Aufgabe, denn es haben sich sämtliche Anrainerstaaten Österreichs – mit Ausnahme von Liechtenstein, Deutschland und Monaco – beworben, um Sitz dieser Konvention zu werden; bescheidenerweise nennt sich das nur Sekre­tariat. In Wirklichkeit liegt so viel in diesem Büro zum Schutz der Alpen drinnen, dass man mit Fug und Recht sagen kann, es ist ein gewaltiger Erfolg, dass es uns gelungen ist – ich wiederhole es noch einmal –, dieses Büro nach Österreich zu bekommen.

Immerhin hat allein das Budget, das jetzt zu Beginn zur Verfügung steht, den Umfang von 800 Millionen €, wovon Österreich 24,5 Prozent zahlt, Italien 26 Prozent und die übrigen Länder den Rest zahlen.

Es hat sich Frankreich mit zwei Städten beworben, darunter Grenoble. Es hat sich die Schweiz mit drei Städten beworben, darunter Luzern und Lugano. Es hat sich Italien mit Trient und Bozen beworben. Es hat sich Slowenien mit Bled und Marburg bewor­ben. Es war also eine große Konkurrenz gegeben.

 


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