10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der
Alpen über dessen Amtssitz (177 d.B. und 227 d.B. sowie 6879/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend ein Übereinkommen über die Privilegien
und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung (199 d.B.
und 228 d.B. sowie 6880/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend ein Übereinkommen zur Durchführung der
Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom
10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung
gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände –
Erklärungen (223 d.B. sowie 6881/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 12, über die die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung über die Punkte 9 bis 12 hat Herr Bundesrat Mag. Himmer übernommen. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden.
Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Darüber hinaus bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz.
Der Inhalt liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.
Der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
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