Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 108

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Alpenkonvention ernst nimmt – Frau Kollegin Fröhlich, bitte das auch an den Tiroler Landtag weiterzutragen –, dann soll man sich diese krausen Ideen aus dem Kopf schlagen.

Was jetzt notwendig ist, ist, dass die Frau Außenministerin und unser Umweltminister eines klar sehen: Es gibt Handlungsbedarf. Dieses Generalsekretariat verdient seinen Namen nicht. Es war wichtig, dass es in Innsbruck situiert wurde, aber es muss dort der Geist der Alpenkonvention einkehren. Das heißt, dass man sich hier tatsächlich um die Umsetzung der Konvention, insbesondere – der Verkehrs-Staatssekretär sitzt da – um das Verkehrsprotokoll bemühen muss, dass man endlich die Italiener dazu bringen muss, die Konvention zu ratifizieren, und dass es zu operativen Maßnahmen kommen muss, aber nicht zu diesem kranken Zustand, in dem sich das Ganze derzeit be­findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

15.48

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Na­tional­rates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenüberein­kommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörper­schaf­ten oder Behörden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorlie­genden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Ok­tober 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


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