Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 121

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war im Innenausschuss sehr gut aufbereitet –, dass von diesen Anträgen über 1 000 positiv erledigt worden sind, das heißt, dass Asyl gewährt worden ist, und 3 000 ab­gelehnt worden sind, dann fragt man sich natürlich: Was ist mit den anderen 34 000 Anträgen geschehen? – Dazu kann man sagen: Ein Teil ist noch nicht erledigt worden, okay, aber es wird auch erwähnt, dass es 21 000 Einstellungen gegeben hat.

Wenn man immer wieder sagt, Recht ist die eine Seite, aber es gibt immer wieder, wie das Leben so spielt, Fälle, die nicht in das Schwarz-Weiß-Schema hineinpassen, son­dern in die so genannte Grauzone, dann muss ich sagen, dass 21 000 Fälle schon eine sehr breit angelegte Grauzone ist. Das heißt, da besteht großer Handlungsbedarf, und daher ist es dringend geboten, eine Regelung, eine Reform zu machen.

Bundesminister Strasser hat eben diesen Mut gefunden und ist das Problem angegan­gen. Eines müssen Sie zugeben: Wenn 21 000 Verfahren eingestellt worden sind, dann zeigt das doch eindeutig, dass ein Änderungs- und Handlungsbedarf gegeben ist. Österreichs Ruf als hervorragender Verwaltungsstaat, den wir uns schon in der Mo­narchie erworben haben, steht auf dem Spiel, wenn solche Zahlen vorliegen. Das AVG verlangt nämlich ganz eindeutig, dass innerhalb einer gewissen Zeit die Angele­gen­heiten zu erledigen sind.

Das Zweite sind die gesetzlichen Bestimmungen, und an diesen hat sicherlich auch die ÖVP mitgewirkt, das will ich nicht abstreiten. Der Brauch, dass die Gesetzesbestim­mungen oft sehr unklar sind und durch die obersten Gerichte entsprechend interpretiert werden müssen, sollte langsam ein Ende finden. Es soll eine klare, eindeutige und einfache Gesetzessprache und auch eine gesetzliche Regelung gefunden werden.

Das Dritte ist: Verfahren sind zu beschleunigen. Wir in Österreich machen uns immer wieder über so genannte italienische Verhältnisse lustig, darüber, dass es dort Straf­prozesse gibt, die viele Jahre dauern, und dass es dann noch eine Regelung gibt, die besagt, dass dann, wenn jemand in einer bestimmten Zeit zu keinem rechtskräftigen Urteil kommt, dann freizulassen ist. Das soll es in Österreich auf keinen Fall geben, son­dern es ist notwendig, dass Verfahren beschleunigt werden.

Die Beschleunigung kann erfolgen entweder durch organisatorische Maßnahmen oder durch rechtliche Maßnahmen. Der Herr Bundesminister hat auf organisatorischem Gebiet den Ansatz doppelt gesehen, nämlich dass einerseits eine Trennung des Zu­lassungsverfahrens von der materiellen Entscheidung erfolgt, dass bereits bei der Ersteinvernahme dem Flüchtling, dem Asylwerber gewisse Sachen klar gesagt werden und in den zu errichtenden Erstaufnahmestellen, in denen ein Rechtsberater, ein Dol­metsch und so weiter zur Verfügung stehen, bereits – das ist sehr wichtig, und das ist auch ein christlicher Ansatz – die Spreu vom Weizen getrennt wird, indem die Frage ge­klärt wird: Was ist ein echter Asylwerber, und was ist ein Wirtschaftsflüchtling? (Bun­desrat Manfred Gruber: Viel christlich ist da nicht mehr dabei!)

Bundesrat Todt hat auch gesagt, dass in diesem Bereich offensichtlich doch nicht alles so klar sei. Jedenfalls ist der Graubereich einzuschränken.

Die rechtlichen Maßnahmen führen beinahe zu einem Aufstand in der International Com­munity, da Österreich jetzt im Berufungsverfahren ein Neuerungs­verbot einführt. Im Zivilprozess gibt es das Neuerungsverbot schon. Ich als aufrechter öster­rei­chi­scher Staatsbürger – das sind Sie natürlich auch – möchte haben, dass, wenn jemand einen Wunsch äußert, sofort alles auf den Tisch gelegt wird. Genau das soll man tun! Wenn wir im Verfahren vorsehen, dass diese Sachen nicht sofort auf den Tisch gelegt werden, dann fördern wir das Geschäft, den hoch angesehenen Beruf der Rechts­an­wälte, die dann durch Fristverlängerungen, durch neue Anträge und so weiter das Ver­fah­ren in die Länge ziehen. (Bundesrat Manfred Gruber: Für den, der alles auf den Tisch legt, soll es Rechtssicherheit geben, und die gibt es nicht!)

 


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