Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 122

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In Österreich haben wir schon noch Rechtssicherheit! Bitte, das bezweifeln Sie besser nicht! (Bundesrat Manfred Gruber: Das sehen wir, was der Verfassungsgerichtshof alles aufhebt!)

Das so genannte Neuerungsverbot, das von Ihnen so scharf kritisiert wird, ist im Grunde genommen sehr gemildert, denn wenn ich mir den neuen § 32 Abs. 1 ansehe, sind vier Gründe angegeben, wann das Neuerungsverbot nicht zum Tragen kommt. Ich möchte mich jetzt nicht dazu verbreitern. Theoretisch haben Sie alle den Gesetzestext vor sich liegen und ihn natürlich auch gelesen, daher spare ich mir das. Aber das Neuerungsverbot ist dort ganz klar eingeschränkt.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Es ist im Asylverfahren die Spreu vom Weizen zu trennen. Eines ist aber sichergestellt: Wer Asyl in Österreich braucht, der wird es auch in Zukunft bekommen. Damit versuchen wir – es gibt den berühmten Spruch, den vor allem die Juristen immer wieder gerne erwähnen: auf der Erde gibt es nur das Gesetz, die Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel –, ein hohes Maß an Gerechtigkeit auf die Erde zu holen.

Ich möchte mich auch noch bei den Beamten, die mich im Innenausschuss beraten und mir Auskunft erteilt haben, und bei Ihnen, Herr Bundesminister, sehr herzlich be­danken.

Abschließend möchte ich noch erwähnen: Selbstverständlich hat meine Fraktion ein Interesse an einer EU-weiten Regelung. Es wird sicher einmal dazu kommen, aber Österreich jetzt so hinzustellen, als ob bei uns mehr oder weniger balkanesische Zu­stände oder etwas Ähnliches herrschen würden, ist sicher nicht in Ordnung. Wir sind weiterhin ein Rechtsstaat. Wir beschleunigen das Verfahren in hohem Maße, und das ist, bitte, auch im Interesse der österreichischen Steuerzahler. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.47

 


Präsident Hans Ager: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lich­tenecker. – Bitte.

 


16.47

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Werte Gäste! Herr Dr. Kühnel, danke für die Information, dass meine Stellungnahme zum Asylgesetz, welches ich aufs Schärfste verurteile, schon veröffentlicht ist,. Das ist meine Meinung, die ich gestern vertreten habe, die ich jetzt vertrete und die ich auch morgen haben und in Zukunft verteidigen werde. Also in diesem Sinne ist das kein Problem. Es ist gut, wenn die Außenwelt vorzeitig informiert wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die zweite Auflage der ÖVP/FPÖ-Regierung hat bereits Übung in der Gestaltung von Gesetzen, die nach einem bestimmten Zeitraum als verfassungswidrig aufgehoben werden, wie etwa die Einfärbung des Hauptverbandes, die berühmten Ambulanz­gebühren und die Unfallrentenbesteuerung. Verfassungsexperten meinen auch, das UOG werde so nicht standhalten. Wir werden uns sozusagen wieder einmal überra­schen lassen.

Eines dieser so genannten Reformprojekte ist jetzt das Asylgesetz. Die Frage ist: Wie ver­wendet man den Begriff Reform? Wofür steht Reform? – Reform ist etwas Po­sitives. Reform heißt Verbesserung, Erneuerung, Innovation. Das, wofür dieser Begriff in dieser schwarz-blauen Regierung steht, ist sehr zynisch, denn letztendlich geht es dabei darum, gewachsene Strukturen zu zerstören, Chaos zu verursachen und groß angelegten Postenschacher zu betreiben. Dafür steht in diesem Land inzwischen der


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