Begriff Reform, der von Schwarz und Blau verwendet wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Letztendlich geht es beim Asylgesetz wie auch beim Bundesbetreuungsgesetz um zwei Ebenen, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde. Sie sind der Grund, warum das Gesetz abzulehnen ist und warum wir es in dieser Form auf keinen Fall mittragen werden.
Das Eine ist, dass bei Ablehnung in der
ersten Instanz Asylwerber bereits während der Berufungsfrist abgeschoben werden
können. Das widerspricht jeglicher Rechtsstaatlichkeit. (Bundesrat
Mag. Himmer: Sie wissen, dass das falsch ist!)
Das Neuerungsverbot ist klar, das stimmt so in dieser Form. Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten kommen, haben keinen Asylanspruch. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Herr Himmer, ich kenne Ihren Reformbegriff, lassen Sie das!
Es können keine Asylanträge an den Grenzen gestellt werden. – Das ist eine Menge an Punkten. Außerdem ist es beim Bundesbetreuungsgesetz so, dass nach wie vor kein Rechtsanspruch verankert ist – das kritisieren wir – und im Nachhinein eine Enteignung von Mitteln der NGOs betrieben wird.
Es gibt eine Menge Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmungen hier – das ist gut so –, und da würde ich schon gerne wissen, wie Sie es sehen würden, wenn im Nachhinein Wirtschaftsförderungsinstrumente geändert und Sie vor völlig neuen Situationen stehen würden. – Das kann doch nicht sein!
Letztendlich sprechen diese beiden Bereiche einerseits gegen die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land – es ist ein Verstoß dagegen –, und andererseits ist es eine Verhöhnung von Werten wie Gerechtigkeit und Menschlichkeit, also von Grundpfeilern in einer humanistischen Gesellschaft. Genau das sind im Wesentlichen unsere Kritikpunkte!
Hinsichtlich des Verstoßes gegen die
Rechtsstaatlichkeit gibt es zahlreiche Unterstützungen aus den NGOs, vom
UN-Flüchtlingshochkommissariat und so weiter. Es ist klar, dass dieses Gesetz
der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention
widerspricht. Die Kritik prallt und perlt aber an dieser Regierung ab. Man
kümmert sich nicht und arbeitet weiter. (Bundesrat Mag. Himmer:
Sind Sie Bundesrätin oder Verfassungsrechtlerin?)
Herr Innenminister Strasser! Sie sind am 23. Oktober bei Frau Thurnher in der „ZiB 2“ gewesen und auf das Asylgesetz angesprochen worden. Sie haben darauf verwiesen, dass es in Großbritannien unter Tony Blair ein noch viel schärferes Asylgesetz gebe. Es stellt sich schon die Frage, ob man ein Land wie Großbritannien als Vorbild für Österreich nehmen soll, weil letztendlich der Herr Vizekanzler ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Strasser.) Sie haben gemeint, Großbritannien mache eine Verschärfung, daher machen wir in Österreich das auch. So war das in der „ZiB 2“ zu verstehen.
Herr Gorbach ist heute für die Deregulierung eingetreten. Die Deregulierung wurde in Großbritannien ja „bravourös“ vollzogen, sie hat nichts anderes gebracht als ein desolates Sozialsystem, ein kaputt gespartes Gesundheitssystem. Die Spuren der Deregulierung haben auch im öffentlichen Verkehrsnetz negative Folgen hinterlassen.
In den Medien ist immer wieder die Rede von Wirtschaftsflüchtlingen. Es wird die Frage gestellt: Was haben Wirtschaftsflüchtlinge hier verloren? Es heißt auch, die Verfahren sollten beschleunigt werden. – Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon in Ländern wie Kolumbien, Honduras, El Salvador war. Wenn Sie dort waren, dann schätzen Sie den Wert der inneren Sicherheit, dann wissen Sie, wie unsicher es in einsameren Ge-
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