wähnt –, dann erkennen wir ganz deutlich, dass Österreich in absoluten Zahlen im Spitzenfeld angesiedelt und bei den Asylanträgen pro Tausend Einwohner mit 4,6 Asylanten pro Tausend Einwohner unbestritten die Nummer eins ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus
dieser Tatsache leite ich eindeutig Handlungsbedarf ab. Wir sind
Volksvertreter, und als Volksvertreter haben wir einerseits die wichtige
Aufgabe, unsere internationale Reputation sicherzustellen, aber andererseits
die aus meiner Sicht noch wichtigere Aufgabe, unsere österreichische
Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Es kann nicht sein, dass wir uns durch die
Möglichkeit der Umgehung gut gemeinter Asylgesetze zum Eldorado für
Wirtschaftsflüchtlinge entwickeln. Das kann nicht sein. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Dem Missbrauch unserer Asylgesetze musste ein Riegel vorgeschoben werden. Der Leitsatz: Wer schnell hilft, hilft doppelt! ist auch in diesem Zusammenhang ganz klar anzuwenden. Verzögern von Entscheidungen schafft Rechtsunsicherheit und schadet sowohl den Betroffenen als auch den Österreicherinnen und Österreichern.
Betrachten wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht gemeinsam noch einmal die alten und die neuen Regelungen. Bisher hatten wir keine Liste mit sicheren Drittstaaten. Die Behörden hatten in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob der vom Asylwerber angegebene Drittstaat, jener Staat, über den der Asylwerber nach Österreich gekommen ist, als sicher anzusehen ist. – Das kann nicht sein, und das kann auch in der Behördenabwicklung nicht gut gehen.
Die neue Regelung sieht vor, dass alle EU-Staaten, die zehn Beitrittskandidaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz sichere Drittstaaten sind. Es ist durchaus als Erleichterung anzusehen, wenn es eine derartige Liste sicherer Drittstaaten gibt und nicht mehr im Einzelverfahren geprüft werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren auch
von der Opposition! Wer an dieser Liste sicherer Drittstaaten zweifelt, der
zieht in groben Zügen die EU und die kommende EU-Erweiterung ganz klar in
Zweifel. Das leite ich eindeutig daraus ab. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Bundesräten der ÖVP.)
In weiterer Folge sehen die neuen Regelungen vor, dass die Gründe dafür, dass um Asyl angesucht wird, bereits in erster Instanz vorgebracht werden müssen. Nach der bisherigen Regelung konnten Asylwerber sogar noch während der unmittelbaren Abschiebung – das muss man sich einmal vorstellen: während der unmittelbaren Abschiebung! – neue Tatsachen vorbringen, denen die Behörden dann näher treten mussten. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet für mich, dass dies schon an die Verleitung zum Missbrauch im großen Stile grenzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass nach den derzeit geltenden Bestimmungen Asylwerber, deren Anträge in erster Instanz abgelehnt wurden, lediglich aufgefordert wurden, das Land zu verlassen. Sie wurden einfach nur aufgefordert, das Land zu verlassen. In den überwiegenden Fällen haben die abgewiesenen Asylwerber die entsprechende Anweisung ganz einfach ignoriert und sind ohne jegliche soziale Absicherung und ohne Einkommen in Österreich untergetaucht.
Damit ist wirklich niemandem gedient, denn damit sind wir Wegbereiter – und das muss uns klar sein – von Illegalität und auch von Kriminalität.
Die Schaffung von Erstaufnahmestellen, in denen innerhalb von zwei bis drei Tagen eine so genannte Erstabklärung vorgenommen wird, ob ein Asylverfahren durchzuführen ist, wird in vielen Fällen das Untertauchen in die Illegalität verhindern können. Der Asylwerber hat sich in diesen zwei bis drei Tagen der Erstabklärung in der Erstaufnahmestelle aufzuhalten – das ist aus meiner Sicht eine echte Verbesserung – und
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