Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 144

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wurf gemacht, dass es Österreich damit beschmutzt, wenn es sagt, Österreich sei kein sicheres Drittland mehr.

Wenn das die Argumentation dagegen ist, wenn auf diesen Vorwurf eigentlich nur mehr mit Polemik reagiert wird, dann, denke ich, wird an dieser Aussage schon auch etwas dran sein! Wenn nicht, würde es Argumente geben, den Vorwurf zu entkräften.

Dass Hinweise und Warnungen von der UNO beziehungsweise des UNHCR miss­achtet und ignoriert werden, kenne ich bis jetzt eigentlich nur von Ländern wie den USA, die das hin und wieder machen. Die USA sind glücklicherweise kein sicherer Drittstaat auf unserer Liste.

Ein „sicherer Drittstaat“ ist aber die Slowakei. In der Slowakei gab es im Jahr 2002 10 000 Ansuchen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Strasser.) Vielleicht ändert sich ja die Slowakei in der kurzen Zeit noch schnell. (Bundesrat Dr. Aspöck: Dann verhindern Sie die Osterweiterung! Geschwind!) – Nein, ganz sicher nicht, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. (Bundesrat Dr. Aspöck: Da geht es um die EU-Reife! Also seien Sie geschwind dagegen!)

In der Slowakei gab es im Jahr 2002 10 000 Ansuchen, und es wurden ganze 19 Ansu­chen bewilligt, das heißt, die anderen 9 981 Menschen wurden wieder abgeschoben, es wurde ihnen zumindest nicht Asyl gewährt. Ich glaube nicht, dass Unmengen von Wirtschaftsflüchtlingen in die Slowakei gehen, zumindest nicht die besonders gewief­ten, denn wirtschaftlich ist es ja um die Slowakei nicht so gut bestellt. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Aber die sehr gewieften Wirtschaftsflüchtlinge, die uns alle unterstellt werden, werden sicher nicht in die Slowakei gehen.

Letztendlich ist es so, dass wir ab 2004 nur mehr von sicheren Drittstaaten umgeben sind. Das heißt, auf dem Landweg kommt man gar nicht mehr nach Österreich, ohne abgeschoben zu werden. Das heißt, es kommen nur mehr Flüchtlinge nach Österreich, die mit dem Flugzeug anreisen. Vielleicht bevorzugen wir diese, jene, die sich ein Ticket leisten können. Meiner Meinung nach ist es nicht richtig, die Verantwortung für diese Flüchtlinge, die bis jetzt wir hatten, auf die Slowakei abzuschieben, diese Flücht­linge in die Slowakei zurückzuschieben – in ein Land, das wirtschaftlich nicht so gut dasteht. (Bundesrat Dr. Aspöck: Das sind lauter Länder der Europäischen Union! Außer der Schweiz!)

Des Weiteren finde ich es auch bedenklich, dass man die Drittstaaten im Gesetz fest­schreibt und niederschreibt, denn solch ein Gesetz sollte an und für sich eine Zeit lang halten, man sollte es nicht alle paar Jahre ändern. Im konkreten Fall wäre ich zwar froh, wenn es in ein paar Jahren wieder geändert würde, aber an und für sich sollte man Gesetze nicht ständig ändern. Ob ein Land ein sicherer Drittstaat ist oder nicht, kann sich aber, wie man am Beispiel Österreich sieht, von heute auf morgen ändern.

Die Kritikpunkte und Widersprüche zur UNO-Flüchtlingskonvention und zu den Men­schen­rechten: erstens die Abschiebung im Berufungsverfahren, das Neuerungsverbot, Drittstaaten ... (Bundesrat Dr. Böhm: Neuerungsverbot nicht! Das ist unrichtig!) – Neu­erungsverbot sehr wohl!

Wenn Sie mir sagen, ich bin vom Neuerungsverbot ausgenommen, wenn ich mein Trauma medizinisch wirklich nachweisen kann, dann heißt das, dass bei jedem Flüchtling medizinisch festgestellt werden muss, ob er ein Trauma hat. Dann werden wir aber mit der ganzen Geschichte überhaupt nicht fertig! (Bundesrat Mag. Himmer: Aber normalerweise ... über die Grenze ...!) – Bitte? (Bundesrat Mag. Himmer: Wenn sie über die Grenze gehen, wissen sie, warum sie um Asyl ansuchen! Glauben Sie nicht?) – Das glaube ich schon. Aber ich glaube nicht, dass sie das Frau Partik-Pablé oder im Lager von Traiskirchen erzählen werden, und vielleicht auch nicht unbedingt


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