Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 146

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das zur Kenntnis! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Kraml: Da hätten Sie zuhören müssen, Frau Kollegin!)

Ich möchte noch auf ein weiteres Faktum der politischen Kultur eingehen. Es fand am Dienstag eine Sitzung des Innenausschusses statt, in der das vorliegende Gesetz be­handelt wurde. Wir unterhalten uns in Enqueten und in Workshops über die Stellung und Wertigkeit des Bundesrates, über das Selbstwertgefühl der Bundesräte, über die Qualität der parlamentarischen Diskussion. Dann findet eine Sitzung des Innenaus­schusses statt, dann sind die Beamten der Fachabteilung hier, stehen für Fragen zur Verfügung – und da muss ich mit großer Verwunderung hören, dass eine Kollegin von der Sozialdemokratie sagt, eigentlich möchte sie hier gar nicht lange diskutieren, son­dern nur einen Einspruch einbringen!

Jetzt frage ich Sie: Wo diskutieren wir dann? Wo ist da die politische Kultur, die parla­mentarische Diskussionskultur? Wo denn sonst findet diese statt? Und dann wundern wir uns, wenn über den Bundesrat diskutiert wird!

Und, sehr geehrte Frau Kollegin von den Grünen, wir wurden dort auf sehr qualitative Weise von zwei Beamten aufgeklärt und konnten auch Fragen stellen. Sie hätten kom­men und zuhören können, dann hätten Sie einige Dinge, die absolut nicht richtig sind, hier nicht gesagt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bun­desrat Kraml: Sind Sie die Oberlehrerin des Bundesrates?)

Ich möchte aber jetzt auf das Gesetz eingehen. (Bundesrat Kraml: Zeit wird es!) Was ist das Ziel der Asylgesetznovelle 2003?– Das Ziel ist eine rasche Unterscheidung zwischen Migration und Asyl, damit den tatsächlich Schutzsuchenden rasch und umfas­send Schutz gewährt werden kann; es ist weiters eine Verfahrens­beschleu­ni­gung, Verfahrensklarheit, und schließlich und endlich – und dazu stehen wir auch – die Eindämmung des Asylmissbrauchs.

Die Gründe der Änderung – Zahlen sind notwendig, müssen genannt werden – ist die EU-weit steigende Zahl von Asylanträgen. Diese hat sich in Österreich, wie wir heute schon gehört haben, von 1998 bis 2002 verdreifacht. Allein 2002 ist die Zahl um 25 Prozent gestiegen. Und wie wir auch bereits hörten – es ist jedoch eine Zahl, die wichtig ist, genannt zu werden –, gehen 80 Prozent dieser Verfahren negativ aus, da es sich um reine – wir sollen das Wort „Wirtschaftsflüchtlinge“ nicht mehr verwenden, um die grüne Kollegin nicht zu verletzen, das heißt, es sind eben nicht reine Wirt­schaftsflüchtlinge, sondern Personen, denen das Asylrecht nicht zusteht.

Damit werden aber die Verfahren für die restlichen 20 Prozent tatsächlicher Asylanten behindert. Jene Personen, die tatsächlich verfolgt werden, müssen rasch Asyl bekom­men, denn Österreich ist und bleibt ein Asylland mit einem ordentlichen Asylverfahren.

Der Bezirkshauptmann von Wiener Neustadt, Herr Dr. Zimper, also wahrlich ein Mann der Praxis, sagte in der Enquete, das Gesetz sei eine notwendige Reaktion auf herr­schende Zustände und Erkenntnisse der vergangenen Jahre.

Ich gehe noch auf einige der Hauptkritikpunkte ein, wie zum Beispiel das Zulas­sungs­verfahren. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass im Zulassungsverfahren die Erstab­klärung innerhalb von 48 bis 72 Stunden stattfinden soll, was angeblich am akuten Per­sonalmangel scheitern wird. Auch dies wurde im Ausschuss hinterfragt, wir erhielten auch eine Antwort: Es wurde im Ausschuss von Frau Dr. Jelinek berichtet, dass dem Bundesasylamt seit Mai dieses Jahres 36 zusätzliche Mitarbeiter zugewiesen wurden, und dass nun bei den Erstaufnahmestellen der Erkennungsdienst, ein Rechtsberater und ein Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Es ist auch nicht, wie gesagt wurde, ein Schnellverfahren. Das ist es bei Gott nicht! Und in § 4 und in § 6 ist festgehalten, dass es auch Einzelprüfungsverfahren gibt. Auch


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