der
Taschengeldauszahlung in der Gegend anwesend – und die übrige Zeit sind
sie irgendwo. – Wo?,
frage ich mich da.
Bei uns
in der Steiermark werden aber auch jene Flüchtlinge, die das Innenministerium
aus den Betreuungsrichtlinien herausnimmt, aus Mitteln der Sozialhilfe
versorgt, und kein Schutzbedürftiger braucht auf der Straße zu stehen. So
wurden zum Beispiel vor dem vergangenen Winter alle Bezirkshauptleute
aufgefordert, Betreuungsplätze zu melden – rasch und unbürokratisch. Das
ist geschehen, und es konnten die Menschen, die auf der Straße waren, sehr
rasch dorthin vermittelt werden. Das heißt aber auch, dass dank des sozialen
Gespürs unserer Frau Landeshauptmann und ihres Einvernehmens mit dem
zuständigen Landesrat, der Ihrer Partei angehört, etliche Millionen € zur
Verfügung gestellt wurden.
Wie immer Sie, ich, die Regierung diese
Asylgesetz-Novelle sehen, es wird, wie mir das erst kürzlich ein Mitarbeiter
der Caritas bestätigt hat, von den Beamten, von ihrer sachlichen und vor allem
menschlichen Qualität abhängen, wie sie dieses Gesetz – ob es nun hart
oder etwas weicher ist – exekutieren, und davon, wie viele Beamte zur Verfügung
stehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)
19.06
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Kneifel das Wort. – Bitte.
19.06
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Als Mensch mit christlich-sozialer Einstellung sage ich: Wir sollen die Kirche im Dorf lassen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm. – Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Wir sollen, glaube ich, das oberste Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich durch dieses Gesetz Menschen, die in Not sind, zu helfen, denen die Rechte zukommen zu lassen, die sie notwendigerweise brauchen, weil sie eben in Not oder in Gefahr sind oder Verfolgung ausgesetzt sind, aus welchen Gründen auch immer – sei es religiöser, sei es politischer oder anderer Natur. Genau dieses Ziel verfolgt dieses Asylgesetz! Ich glaube, wir sollten auch nicht von „Asylanten“ reden, sondern wir sollten von „Flüchtlingen“ sprechen. Wenn es sich um Flüchtlinge handelt, dann sind diese auch so zu benennen! Sie heißen „Flüchtlinge“ und nicht „Asylanten“. Sie heißen „Flüchtlinge“ oder „Asylwerber“; das Wort „Asylanten“ sollten wir möglichst nicht gebrauchen.
Ich halte auch nichts vom Begriff „Lager“. Es gibt keine Lager in Österreich! Gott sei Dank ist die Zeit, in der es Lager gegeben hat, vorbei. „Wallensteins Lager“ – ja, da hat es einmal ein Lager gegeben. Aber es gibt bei uns in Österreich ordentlich geführte Betreuungsstellen, wo die Menschen, die in Not sind oder Asylwerber sind, ordnungsgemäß betreut werden und wo ihnen geholfen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bin überzeugt, dass unser Ziel, nämlich dass Österreich seine humanitären Verpflichtungen voll und ganz erfüllen wird, auch in diesem Gesetz inkludiert ist. Diese Verpflichtungen sind darin berücksichtigt, und wir werden diesen Verpflichtungen voll und ganz nachkommen und jenen, die Schutz vor Verfolgung suchen, helfen.
Die Asylverfahren müssen allerdings gerade im Interesse jener, die als Asylwerber, als Flüchtlinge Schutz suchen, wesentlich beschleunigt werden. Stellen Sie sich einmal vor, wie inhuman und wie unmenschlich ein Verfahren ist, wenn eine Gruppe – nehmen wir an, eine Familie – aus einem Land kommt, wo sie verfolgt wurde, in eine Betreuungsstelle aufgenommen wird, und dann beginnt das Verfahren zu laufen: Dann wird einvernommen, dann wird Einspruch erhoben, und dann geht es in die nächste Stelle und so weiter. Es vergehen drei, vier, ja bis zu fünf Jahre. Dann haben diese
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