Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 36

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Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Wir wollen zu einer klaren Regelung des Berufssports kommen, da man in manchen Bereichen momentan in einer gewissen Grauzone tätig ist. Darin wird unter anderem die Stellung des Be­rufssportlers klar definiert. Nach Wünschen der BSO wird es so sein, dass der Berufs­sportler als Selbständiger geführt wird. Es wird die Frage der Ausbildungsentschädi­gung genauso geregelt wie die Frage der Professionalisierung der Trainer beziehungs­weise der im Sport tätigen Manager. Insbesondere wird auch die Frage des Mutter­schutzes im Sport geregelt.

Also: Eine Vielzahl von notwendigen Regelungen werden mit diesem Gesetz endgültig Platz greifen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Himmer, bitte.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Haben Sie die Absicht, dem Entwurf der BSO Rechnung zu tragen, also so, wie der Entwurf von der BSO ausgearbeitet worden ist?

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Da sich die BSO einer Fleißaufgabe unterzogen hat, anerkennen wir das in der Form, dass der Entwurf von Professor Schrammel mit den wesentlichen, für den Sport wichtigen Bestandteilen des BSO-Entwurfes verschmolzen wurde. Wir haben das gemeinsam mit den Vertretern der BSO, mit den Vertretern der Dach- und Fachverbände zustande gebracht. Dieser BSO-Entwurf wird daher sicherlich wesentliche Bestandteile des zu beschließenden Berufssportgesetzes ausmachen.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Hagen, bitte.

 


Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Was wird durch das Bundessportgesetz konkret geregelt? Und: Welche Ver­besserungen ergeben sich daraus für die Berufssportler?

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Ich habe diese Frage eigentlich schon bei der Zusatzfrage des Kollegen Binna beantwortet: Der Berufssport bewegt sich zurzeit in einer Grauzone. Es wäre, wenn man nur das Arbeitsrecht her­nimmt, an und für sich schon problematisch, ein Flutlichtspiel über die Bühne zu brin­gen, weil es nicht den Arbeitszeitbestimmungen entspricht. All diese Dinge sollen mit diesem Berufssportgesetz geregelt werden, bis hin zum Mutterschutz im Sport, bis hin zur Ausbildungsentschädigung und so weiter.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie haben es zwar schon kurz angesprochen, ich hätte aber trotzdem noch gerne Ihre persönliche Meinung zu dem Vorschlag, MannschaftssportlerInnen im Rahmen des Berufssportgesetzes als Selbständige einzustufen und damit das Verlet­zungsrisiko auf die Spielerinnen zu überwälzen.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Es hat eine sehr aus­führliche Diskussion darüber gegeben, ob Mannschaftssportler und -sportlerinnen selb­ständig oder angestellt sein sollen. Und ich kann Ihnen durchaus meine persönliche Position erläutern: Ich glaube, dass Mannschaftssportler und Mannschaftssportlerinnen nicht selbständig sein sollten. Aber es ist der Wunsch der Vertreter des Sports, ins­besondere der BSO, und in diesem BSO-Entwurf ganz besonders deutlich ausgeführt, dass auch Mannschaftssportler und -sportlerinnen selbständig sein sollen.

Wir werden den Entwurf so in Begutachtung schicken, dass auch Mannschaftssportler und -sportlerinnen selbständig sein sollen. Sollte es verfassungsrechtliche Bedenken


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