schul-Studiengesetz)
geändert wird (217 d.B. und 263 d.B. sowie 6889/BR d.B. und
6892/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend das Protokoll über die
weitere Fortführung der Aktion Österreich-Slowakei, Wissenschafts- und
Erziehungskooperation (197 d.B. und 264 d.B. sowie 6893/BR d.B.)
Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche
die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die
Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Frau Bundesrätin Herta
Wimmler übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Herta Wimmler: Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Ich
bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den
Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge
(Fachhochschul-Studiengesetz) geändert wird. (Vizepräsidentin Haselbach
übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt
Ihnen schriftlich vor.
Der Ausschuss für
Bildung und Wissenschaft stellt daher nach Beratung der Vorlage am
24. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses
für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend das
Protokoll über die weitere Fortführung der Aktion Österreich-Slowakei,
Wissenschafts- und Erziehungskooperation bringen.
Dieser Bericht
liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.
Der Ausschuss für
Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am
24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Ankündigung einer
Dringlichen Anfrage
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf noch bekannt geben, dass bereits
vor Eingang in die Tagesordnung ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3
der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der
schriftlichen Anfrage der Bundesräte Schennach, Konecny, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den aktuellen Begutachtungsentwurf
für ein Bundestierschutzgesetz eingebracht wurde.
Im Sinne des
§ 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Behandlung an den Schluss
der Sitzung beziehungsweise nicht über 16 Uhr hinaus verlegt.
*****
Wir gehen nunmehr
in die Debatte ein.
Ich bitte Herrn
Bundesrat Todt, das Wort zu ergreifen.
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