Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 42

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weise auch hervorragende Arbeitsmarktchancen eröffnet. Wir wissen das auch aus dem positiven Echo der Unternehmungen und Institutionen, in denen die Absolventin­nen und Absolventen tätig sind.

Damit diese Erfolgsstory ihre Fortsetzung findet, geht es jetzt in einer neuen Phase der Entwicklung und Konsolidierung der Fachhochschulen vor allem auch um die Qualitäts­sicherung. Es wird in diesem Gesetz erstmals festgehalten, dass die Fachhochschul-Studiengangsträger dazu verpflichtet werden, ein eigenes Qualitätsmanagement zu etablieren. – Etwas, das in der Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung zu dem Gesetzentwurf im Begutachtungsverfahren und in der Stellungnahme des Ab­geordneten Dr. Grünewald in der Nationalratsdebatte als außerordentlich positiv, par­teiübergreifend bezeichnet wird.

Dieses Qualitätsmanagementsystem ist auch sehr wichtig, weil ja auch an den Univer­sitäten, wo nunmehr diese große Reform 2002 umgesetzt wird, auf Qualitätssicherung ganz besonders Wert gelegt wird.

Um die Zahlen, um die es hier geht im Zusammenhang mit dem Studierendenanteil, in ihrer Gesamtheit zu betrachten: 1971 hatten erst 16,8 Prozent eines Altersjahrganges eine Matura, heute sind es 37,3 Prozent. Der Frauenanteil bei den Maturanten liegt bei 56,8 Prozent. Die Neuzugänge an den Hochschulen insgesamt haben sich in drei Jahr­zehnten von 9 Prozent auf 26,1 Prozent erhöht; Frauenanteil, Frauenquote: 53,6 Pro­zent.

Laut heutigen Zeitungen eilen die Maturanten mehr denn je zu den Hochschulen und Universitäten. Die Zahl der Erstsemestrigen steigt um 7 Prozent, insgesamt knapp mehr als 200 000 Hörer.

Somit komme ich zu einem Punkt, der hier auch als Grund für die Ablehnung angeführt wurde: die verankerte Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren durch den Fachhochschulträger, was allerdings nichts Neues ist, sondern bereits durch das Hoch­schul-Taxengesetz 2001 besteht. Im Fachhochschulbereich wurde diese Möglichkeit folgerichtig von den meisten Trägern bereits in den letzten Jahren genutzt. Im Universi­tätsbereich sind diese Studiengebühren seit damals verpflichtend. – Und ich stelle fest: Nirgendwo in Österreich ist durch Studiengebühren das Bürgerrecht auf Bildung ge­fährdet worden! Das ist auch ganz deutlich feststellbar allein anhand der Inskriptions­zahlen.

Wo stehen wir denn in dieser berühmten Frage, die mich an ideologisch eingefrorene Posthorntöne erinnert, in der internationalen Diskussion? Ich möchte den Postulator des Bürgerrechts auf Bildung, den sozial-liberalen früheren FDP-Politiker und EU-Kommissar Ralf Dahrendorf zitieren, der kürzlich festgestellt hat, Universitäten müsse es freigestellt sein, Gebühren zu erheben, die erforderlich sind, um kostendeckend zu wirtschaften. Die Rolle des Staates müsse sich hier und anderswo darauf beschrän­ken, Ungerechtigkeiten auszugleichen, er könne nicht den ganzen Laden schmeißen. – So weit das Zitat.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass jeder, der sich zu einem Studium befähigt fühlt, auch wirklich studieren kann und die materiellen Voraussetzungen dafür geschaf­fen werden. Dies ist durch das Stipendien- und Studiensicherungssystem, das unter Frau Ministerin Gehrer wesentlich ausgeweitet wurde, gewährleistet.

Ein undifferenziertes Gratisstudium für alle nach der Rasenmähermethode oder dem Gießkannenprinzip hingegen wird vielfach als sozial ungerecht eingestuft.

Ich darf den Chefredakteur der sehr angesehenen Hamburger Zeitung „Die Zeit“ – deren Mitherausgeber der ehemalige sozialdemokratische Bundeskanzler Helmut


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