Schmidt ist – zitieren, der kürzlich zum Thema soziale Gerechtigkeit Folgendes geschrieben hat:
„Auch
hier sprechen die Fakten eine klare, wiewohl ideologievernichtende
Sprache. ... Das heißt, ganz kühl ..., dass dergestalt“ – jetzt bezieht er sich auf Marx’ und Engels’ Kritik
des Gothaer Programms 1875 – „,die
höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel
bestreiten‘ dürfen, wie schon Marx und Engels in der Kritik des Gothaer
Programms (1875) beißend vermerkten. Dabei ist es geblieben.“
„Wie Gerechtigkeit“ – so fragt der Chefredakteur – „tatsächlich aussehen würde? ... Wer kann, soll bezahlen; wer nicht kann (aber nur der), soll bekommen. Wenn aber alle ein ,Staatsstipendium‘ gereicht kriegen, vergessen die allermeisten, wie kostbar das Gut Bildung ist.“ – So weit das Zitat.
Es geht um Gerechtigkeit, damit alle das
Bürgerrecht und die Zukunftschance Bildung nützen können. Die heute zur
Diskussion stehende Novelle trägt im wichtigen Bereich des Fachhochschulwesens
wesentlich dazu bei, daher wird unsere Fraktion dieser Novelle sehr gerne
zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.50
Vizepräsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin
Konrad. – Bitte.
10.51
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es heute einmal anders angehen: Ich beginne mit einigen positiven Punkten und hoffe, dass meine Kritik dann umso ernster genommen wird.
Dass die
Fachhochschulen ein sehr wichtiger Bestandteil des österreichischen Bildungssystems
sind, darin sind wir uns alle einig, und das ist auch absolut zu belegen. In
dem Entwurf, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, gibt es einige sehr
positive Aspekte, die ich jetzt herausheben und kommentieren möchte.
Zum
Beispiel ist das Qualitätsmanagementsystem im Prinzip eine sehr gute und erfolgversprechende
Sache. In den Erläuterungen zum Gesetz steht allerdings, dass jeder Erhalter
ein seinen jeweiligen Bedürfnissen angepasstes eigenes Qualitätsmanagementsystem
zu etablieren hat. Natürlich ist durch die inhaltliche Breite der Fachhochschulen
eine genaue Bestimmung in diesem Bereich schwierig, es sollten aber schon
Eckpunkte festgelegt werden, die eine Vergleichbarkeit dieser
Qualitätsmanagementsysteme garantieren.
Anfügen
möchte ich noch: Qualitätsmanagementsysteme sind etwas sehr Schönes, wenn
allerdings das Geld nicht da ist, um Qualität zu garantieren, dann bringen auch
solche Systeme nichts. – Und das Geld ist momentan weder an der
Universität noch in immer größer werdendem Ausmaß an den Fachhochschulen
vorhanden.
Zum
Thema Doppeldiplom-Programme: Im Zuge einer Angleichung im europäischen
Hochschulraum sind auch diese sinnvoll. Wenn man den Bologna-Prozess ernst
nimmt, dann kann man auch in diesem Punkt zustimmen.
In
Folgendem möchte ich aber zu meiner Kritik kommen.
Wenn man
in der Logik bleiben möchte, die im Universitätsgesetz betreffend Studiengebühren
beschritten worden ist, dann müsste man allerdings auch die Bestimmungen über
den Erlass und die Rückerstattung aus §§ 11 und 11a des Hochschul-Taxengesetzes
übernehmen und in diesem Fall auch für Fachhochschul-Studierende gelten lassen.
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