Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 43

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Schmidt ist – zitieren, der kürzlich zum Thema soziale Gerechtigkeit Folgendes ge­schrieben hat:

„Auch hier sprechen die Fakten eine klare, wiewohl ideologievernichtende Sprache. ... Das heißt, ganz kühl ..., dass dergestalt“ – jetzt bezieht er sich auf Marx und Engels Kritik des Gothaer Programms 1875 – „,die höheren Klassen ihre Erziehungskosten aus dem allgemeinen Steuersäckel bestreiten‘ dürfen, wie schon Marx und Engels in der Kritik des Gothaer Programms (1875) beißend vermerkten. Dabei ist es geblieben.“

„Wie Gerechtigkeit“ – so fragt der Chefredakteur – „tatsächlich aussehen würde? ... Wer kann, soll bezahlen; wer nicht kann (aber nur der), soll bekommen. Wenn aber alle ein ,Staatsstipendium‘ gereicht kriegen, vergessen die allermeisten, wie kostbar das Gut Bildung ist.“ – So weit das Zitat.

Es geht um Gerechtigkeit, damit alle das Bürgerrecht und die Zukunftschance Bildung nützen können. Die heute zur Diskussion stehende Novelle trägt im wichtigen Bereich des Fachhochschulwesens wesentlich dazu bei, daher wird unsere Fraktion dieser Novelle sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.50

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


10.51

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es heute einmal anders angehen: Ich beginne mit einigen positiven Punkten und hoffe, dass meine Kritik dann umso ernster genommen wird.

Dass die Fachhochschulen ein sehr wichtiger Bestandteil des österreichischen Bil­dungssystems sind, darin sind wir uns alle einig, und das ist auch absolut zu belegen. In dem Entwurf, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, gibt es einige sehr positive Aspekte, die ich jetzt herausheben und kommentieren möchte.

Zum Beispiel ist das Qualitätsmanagementsystem im Prinzip eine sehr gute und erfolg­versprechende Sache. In den Erläuterungen zum Gesetz steht allerdings, dass jeder Erhalter ein seinen jeweiligen Bedürfnissen angepasstes eigenes Qualitätsmanage­mentsystem zu etablieren hat. Natürlich ist durch die inhaltliche Breite der Fachhoch­schulen eine genaue Bestimmung in diesem Bereich schwierig, es sollten aber schon Eckpunkte festgelegt werden, die eine Vergleichbarkeit dieser Qualitätsmanagement­systeme garantieren.

Anfügen möchte ich noch: Qualitätsmanagementsysteme sind etwas sehr Schönes, wenn allerdings das Geld nicht da ist, um Qualität zu garantieren, dann bringen auch solche Systeme nichts. – Und das Geld ist momentan weder an der Universität noch in immer größer werdendem Ausmaß an den Fachhochschulen vorhanden.

Zum Thema Doppeldiplom-Programme: Im Zuge einer Angleichung im europäischen Hochschulraum sind auch diese sinnvoll. Wenn man den Bologna-Prozess ernst nimmt, dann kann man auch in diesem Punkt zustimmen.

In Folgendem möchte ich aber zu meiner Kritik kommen.

Wenn man in der Logik bleiben möchte, die im Universitätsgesetz betreffend Studien­gebühren beschritten worden ist, dann müsste man allerdings auch die Bestimmungen über den Erlass und die Rückerstattung aus §§ 11 und 11a des Hochschul-Taxen­gesetzes übernehmen und in diesem Fall auch für Fachhochschul-Studierende gelten lassen.

 


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