Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 56

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Restaurierung, der totalen Sanierung der Museen endlich erkannt, und es wurde mit den so genannten Museumsmilliarden – noch in Schilling, diese belaufen sich inzwi­schen auf über 3 Milliarden Schilling, also auf über mindestens 210 Millionen € – ein Generalsanierungsplan der Museen angegangen, wo es noch einiges zu tun gibt. Da bitte ich um Ihre Unterstützung. Das Völkerkundemuseum ist nicht fertig saniert, die Außenfassaden der Museen müssen saniert werden. Wir brauchen im Naturhistori­schen Museum eine Hofüberdachung für den zweiten Hof. Da gibt es noch viel zu tun. Wir müssen das schrittweise gemeinsam machen.

Das Ausstellungswesen hat eine enorme Entwicklung erfahren. Was an Ausstellungen angeboten wird, ist wirklich einer Kulturhauptstadt würdig. Daran, dass unser Natur­historisches Museum im letzten Jahr unter die Top Ten der Museen in Europa, ja in der Welt gekommen ist, zeigt sich, welche Qualität erreicht wurde. Das Museumsquartier ist der sechstgrößte Kulturbau der Welt, wurde mit 2 Milliarden Schilling verwirklicht und hat sich ganz enorm entwickelt.

Ich meine also, wir dürfen stolz auf das sein, was wir in den letzten Jahren erreicht haben, wir müssen aber vorwärts schauen und schauen, was noch zu tun ist. Und dazu gehört ganz sicher, dass wir uns gemeinsam das Budget, das für die Museen seit dem Jahr 1997 eingefroren ist, sehr genau anschauen. Wir werden ab dem Budget­jahr 2005/2006 eine Erhöhung von ungefähr 10 bis 12 Millionen € für das Grundbudget der Museen brauchen, und ich bitte Sie dann um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.48

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorlie­genden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stim­menmehrheit. Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streit­sachen (Außerstreitgesetz – AußStrG) (224 d.B. und 268 d.B. sowie 6895/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem im Zusammenhang mit der Erlassung des Außerstreitgesetzes die Notariatsordnung, das Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, die Exekutionsordnung, das Ge­richtsorganisationsgesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Allgemeine Grundbuchs­anlegungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Ehegesetz, das Todes­erklärungsgesetz 1950, das Kraftloserklärungsgesetz 1951, das Eisenbahnent­eignungsgesetz 1954, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Scheckge­setz 1955, das Anerbengesetz, das Aktiengesetz 1965, das Bundesgesetz über Notare als Gerichtskommissäre im Verfahren außer Streitsachen, das Personen-


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