Restaurierung, der totalen Sanierung der Museen endlich erkannt, und es wurde mit den so genannten Museumsmilliarden – noch in Schilling, diese belaufen sich inzwischen auf über 3 Milliarden Schilling, also auf über mindestens 210 Millionen € – ein Generalsanierungsplan der Museen angegangen, wo es noch einiges zu tun gibt. Da bitte ich um Ihre Unterstützung. Das Völkerkundemuseum ist nicht fertig saniert, die Außenfassaden der Museen müssen saniert werden. Wir brauchen im Naturhistorischen Museum eine Hofüberdachung für den zweiten Hof. Da gibt es noch viel zu tun. Wir müssen das schrittweise gemeinsam machen.
Das Ausstellungswesen hat eine enorme Entwicklung erfahren. Was an Ausstellungen angeboten wird, ist wirklich einer Kulturhauptstadt würdig. Daran, dass unser Naturhistorisches Museum im letzten Jahr unter die Top Ten der Museen in Europa, ja in der Welt gekommen ist, zeigt sich, welche Qualität erreicht wurde. Das Museumsquartier ist der sechstgrößte Kulturbau der Welt, wurde mit 2 Milliarden Schilling verwirklicht und hat sich ganz enorm entwickelt.
Ich meine also, wir dürfen stolz auf das sein, was wir in den letzten Jahren erreicht haben, wir müssen aber vorwärts schauen und schauen, was noch zu tun ist. Und dazu gehört ganz sicher, dass wir uns gemeinsam das Budget, das für die Museen seit dem Jahr 1997 eingefroren ist, sehr genau anschauen. Wir werden ab dem Budgetjahr 2005/2006 eine Erhöhung von ungefähr 10 bis 12 Millionen € für das Grundbudget der Museen brauchen, und ich bitte Sie dann um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.48
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003
betreffend ein Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten
außer Streitsachen (Außerstreitgesetz – AußStrG) (224 d.B. und 268 d.B.
sowie 6895/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Zusammenhang mit der Erlassung des Außerstreitgesetzes die Notariatsordnung, das Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Allgemeine Grundbuchsanlegungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Ehegesetz, das Todeserklärungsgesetz 1950, das Kraftloserklärungsgesetz 1951, das Eisenbahnenteignungsgesetz 1954, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Scheckgesetz 1955, das Anerbengesetz, das Aktiengesetz 1965, das Bundesgesetz über Notare als Gerichtskommissäre im Verfahren außer Streitsachen, das Personen-
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