standsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das
Bundesgesetz zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom
20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des
Sorgerechts, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, das Rechtspflegergesetz,
das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom
25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung, das Kartellgesetz 1988, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989,
das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Auslandsunterhaltsgesetz, das Firmenbuchgesetz
und das Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die
Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der
Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern geändert werden (Außerstreit-Begleitgesetz –
AußStr-BegleitG) (225 d.B. und 269 d.B. sowie 6896/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im
Zusammenhang mit der Neuordnung des Außerstreitverfahrensrechts das
Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz,
das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Richtwertgesetz, das
Sportstättenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, die Exekutionsordnung und das
Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Wohnrechtliches
Außerstreitbegleitgesetz – WohnAußStrBeglG) (249 d.B. und 270 d.B. sowie
6897/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstattung über den Punkt 5 hat Herr Bundesrat Aspöck übernommen, die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 Herr Professor Böhm. – Bitte, zuerst Dr. Aspöck.
Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz). Der Bericht liegt Ihnen vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht zu Punkt 5.
Ich darf Herrn Professor Böhm um seine Berichte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 bitten.
Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte Ihnen zu Tagesordnungspunkt 6 den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Außerstreit-Begleitgesetz. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Fassung vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite