Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 57

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standsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchfüh­rung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerken­nung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Überein­kommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, das Kartellgesetz 1988, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Auslandsunterhaltsgesetz, das Firmen­buchgesetz und das Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern geändert werden (Außerstreit-Begleitgesetz – AußStr-BegleitG) (225 d.B. und 269 d.B. sowie 6896/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem im Zusammenhang mit der Neuordnung des Außerstreitverfahrens­rechts das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Richt­wertgesetz, das Sportstättenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, die Exekutions­ordnung und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz – WohnAußStrBeglG) (249 d.B. und 270 d.B. sowie 6897/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zu den Punk­ten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über den Punkt 5 hat Herr Bundesrat Aspöck übernommen, die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 Herr Professor Böhm. – Bitte, zuerst Dr. Aspöck.

 


Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Justizaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz). Der Bericht liegt Ihnen vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht zu Punkt 5.

Ich darf Herrn Professor Böhm um seine Berichte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 bitten.

 


Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte Ihnen zu Tagesordnungspunkt 6 den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Außer­streit-Begleitgesetz. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Fassung vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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