11.59
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Kollegin hat schon etliche Dinge vorweggenommen, aber ich möchte auch sagen, dass wir sehr glücklich sind, dass dieses Außerstreitverfahren jetzt gelaufen ist, denn die Neuregelung des Außerstreitverfahrens ist eine sehr wesentliche Reform, die längst nötig war. Man hat schon in den letzten Jahrzehnten immer wieder versucht, hier etwas weiterzubringen und das Gesetz, das aus 1854 stammt, zu reformieren. Jetzt ist es Gott sei Dank so weit, das Gesetz umfasst nun 208 Paragraphen – vor 150 Jahren begann es mit 15 Paragraphen. Ich kann nur sagen, die Beamten haben hier wirklich Großartiges geleistet und auch der Herr Minister.
Es ist eine moderne Verfahrensordnung für die meisten Fälle, bei denen Bürger bei Gericht zu tun haben. Das Außerstreitgesetz ist ein Dienstleistungsgesetz für die Menschen, durch das sie rasch, effizient und bürgerfreundlich zu Recht kommen.
Das Außerstreitgesetz, das
Außerstreit-Begleitgesetz und natürlich auch das Wohnrechtliche
Außerstreitbegleitgesetz stellen eine große Reform dar. Wir bekommen damit eine
zeitgemäße Verfahrensordnung für die meisten Fragen und Fälle, bei denen Bürger
mit dem Gericht zu tun bekommen. Von der Zahl her ist das Außerstreitverfahren
wesentlich zahlreicher als das Strafverfahren beziehungsweise Strafprozesse bei
Gericht. Der Außerstreitpakt ist somit ein Dienstleistungsgesetz für alle Bürger.
Darin sind Verfahrensregelungen, aber auch – das hat auch schon Frau
Kollegin Hlavac erwähnt – sehr viele Detailregelungen, unter anderem das
Ehe-, Kindschaftsrecht, Sachwalterschafts-, Erbschaftsangelegenheiten,
einvernehmliche Scheidung, Unterhaltsansprüche, Mietrechtsansprüche,
Adoptionsverfahren et cetera betreffend, enthalten. All das kann man im
Außerstreitverfahren regeln. (Vizepräsident
Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Mit diesem neuen Gesetz sollen alle Bürger rasch, effizient und freundlich zu ihrem Recht kommen. So wird auch die Gerichtsbelastung etwas vermindert. Betreffend Scheidung ist ins neue Gesetz eine Aufklärungspflicht des Richters aufgenommen. So soll und hat sich der Richter auch ein Bild von den Kenntnissen des unvertretenen Partners zu machen. Die Aufklärungspflicht des Richters ist eine Schutzform.
Wie ich aus dem Nationalrat hörte und aus dem Bundesratsausschuss weiß, ist für den überwiegenden Teil der Erneuerung mit der Zustimmung aller Fraktionen zu rechnen; kontrovers ist, wie schon gesagt, der wohnrechtliche Teil. Von diesem Teil ist die gesamte Bevölkerung, ob Vermieter oder Mieter, betroffen. Natürlich ist hier der freie Zugang zum Recht für alle – ohne Barriere! – ein besonderes Anliegen, und der Zugang zu Schlichtungsstellen bleibt kostenfrei. Die Kosten des Verfahrens und die Vertretung im Verfahren können nach Obliegenheit in Zukunft ersetzt werden. Allerdings ist dies eine Frage, die fast immer sehr schwierig und auch von den einzelnen Menschen, ob Mieter oder Vermieter, unterschiedlich zu handhaben ist, so auch für das Gericht. Es ist da jeder Fall anders. Oft ist es notwendig, rasch und einvernehmlich zu verfahren und danach zu trachten, zu einem Ende und einem guten Abschluss zu kommen.
Wir werden diesen drei Gesetzen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort.
12.03
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein historischer Moment,
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