Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955
geändert werden (250 d.B. und 273 d.B. sowie 6898/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) und das Bundesgesetz über die Gerichts-
und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz – GGG) geändert
werden (234 d.B. und 274 d.B. sowie 6899/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz über die Verlegung des
Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
(235 d.B. und 275 d.B. sowie 6900/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz –
FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht
geändert wird (251 d.B. und 272 d.B. sowie 6901/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird (Fair
Value-Bewertungsgesetz – FVBG) (176 d.B. und 271 d.B. sowie
6902/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstattung über den Punkt 8 hat Herr Bundesrat Dr. Aspöck übernommen. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Titel des Tagesordnungspunktes 8 wurde vom Herrn Präsidenten ja bereits angeführt; der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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