Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 67

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und die Reise­gebührenvorschrift 1955 geändert werden (250 d.B. und 273 d.B. sowie 6898/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) und das Bundesgesetz über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz – GGG) geändert werden (234 d.B. und 274 d.B. sowie 6899/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundes­gesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 (235 d.B. und 275 d.B. sowie 6900/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz – FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird (251 d.B. und 272 d.B. sowie 6901/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird (Fair Value-Bewertungsgesetz – FVBG) (176 d.B. und 271 d.B. sowie 6902/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 12 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über den Punkt 8 hat Herr Bundesrat Dr. Aspöck übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Titel des Tagesordnungspunktes 8 wurde vom Herrn Präsidenten ja bereits angeführt; der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

 


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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