Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Berichterstattung über den Punkt 9 hat Herr Bundesrat Dr. Böhm übernommen.
Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich erstatte Ihnen zu Tagesordnungspunkt 9 den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher gleichfalls auf die Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Berichterstatter über die Punkte 10 bis 12 ist Herr Bundesrat Dr. Aspöck. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich komme zu den Berichten zu den Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12.
Zunächst der Bericht zu TOP 10. Der Titel wurde Ihnen ja vom Herrn Präsidenten bereits zur Kenntnis gebracht; der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Daher der Antrag: Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Nun zum Bericht zum Tagesordnungspunkt 11. Der Titel
wurde Ihnen gleichfalls vom Herrn Präsidenten zur Kenntnis gebracht; der
Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Bericht zu TOP 12. Der Titel wurde Ihnen ebenso vom
Herrn Präsidenten zur Kenntnis gebracht; der Bericht liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor.
Hier der Antrag: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen
Punkte unter einem abgeführt wird.
Erste Rednerin
ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. Ich erteile ihr das Wort.
12.31
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Meine Damen und Herren! Zur Beschlussfassung steht jetzt ein ganzes Paket zivilrechtlicher
Normen, die im Wesentlichen – mit einer Ausnahme – nicht kontroversiell sind. Zwei
dienen der Umsetzung von EU-Recht: die Novelle zur Jurisdiktionsnorm, der ZPO
und der Reisegebührenvorschrift, die der Anpassung an die Verordnung über die
Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme
in Zivil- oder Handelssachen dient. Diese Verordnung sieht vor, dass Gerichte
im Ausland unmittelbar Beweise aufnehmen können, wenn die Beweisaufnahme im
Ausland auch nach dem Recht des erkennenden Gerichtes zulässig ist und den
Bedingungen des Staates, in dem die Beweisaufnahme stattfinden soll,
entspricht.
In der ZPO werden die Bedingungen geregelt, unter denen österreichische Gerichte im Ausland Beweisaufnahmen durchführen dürfen. In der Jurisdiktionsnorm wird die um-
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