Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 69

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gekehrte Vorgangsweise geregelt, also wenn ein ausländisches Gericht in Österreich Beweise aufnehmen will.

Wir haben gegen diese Regelung keinen Einwand, da es in komplizierten Fällen sicherlich sinnvoll ist, selbst Erhebungen durchzuführen und nicht Rechtshilfe in An­spruch zu nehmen.

Die zweite EU-Norm, die umgesetzt werden soll, ist die Fair Value-Richtlinie, wodurch die Novelle zum Handelsgesetzbuch notwendig geworden ist.

Auch der nächste Punkt der Tagesordnung, das Finanzsicherheiten-Gesetz, hat wirt­schaftlichen Charakter und dient zu mehr Sicherheit, aber auch zu einer Verbesserung von Chancen im Wirtschaftsverkehr.

Wir sind auch damit einverstanden, ebenso mit der Änderung des Gerichtsgebühren­gesetzes.

Die Nutzung des Internet für die Sachverständigenlisten ist sicherlich sinnvoll und arbeitssparend.

Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. Die Verlegung des Be­zirksgerichtes Linz-Land nach Traun scheint mir eine akzeptable Vorgangsweise zu sein, nicht jedoch die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes.

Ich möchte eigentlich nicht die ganze Debatte wiederholen, die wir ja schon mehrmals hier geführt haben, möchte aber schon sagen: Wir haben leider den Eindruck, dass sich unsere Befürchtungen in Zusammenhang mit dem Wiener Jugendgerichtshof be­wahrheitet haben, dass es eben zu keiner Verbesserung der Situation jugendlicher Straftäter gekommen ist. Es gab ja den tragischen Fall dieses rumänischen Jugend­lichen, der deutlich aufgezeigt hat, wie vorsichtig man damit umgehen und wie sehr man darauf achten muss, dass Jugendliche nicht mit Erwachsenen in Haft sozusagen in Berührung kommen. Es ist zwar nicht so, dass diese zusammen eingesperrt wären, aber es zeigt sich schon, dass das ein sehr heikler Bereich ist und man da daher vor­sichtig vorgehen sollte.

Jetzt liegt also eine Novelle zum BG Linz vor. Die Linzer Richterinnen und Richter haben sich ja bereits gegen eine Änderung der Jugendgerichtsbarkeit gewehrt, sind jedoch damals genauso wenig gehört worden wie die Wiener Richterinnen und Richter. Das ist etwas, Herr Minister, das ich Ihnen vorwerfen muss, dass Sie eben zu wenig eingehen auf die Bedenken, auf die Wünsche, die von den Betroffenen geäußert werden.

Daher ist es auch kein Zufall, dass es einen „Notstandstag“ der Richterinnen und Rich­ter gegeben hat, bei dem es auch zu sehr erregten Szenen gekommen ist, weil sich eben Richterinnen und Richter missverstanden fühlen.

Ich halte es für ganz wichtig, sich intensiver mit den Betroffenen auseinander zu set­zen. Ich glaube, dass dadurch auch bessere Regelungen zustande kommen würden und es so möglich wäre, manche Probleme hintanzuhalten.

Mir ist klar, dass die jetzige Novelle der nächste, der zweite Schritt ist: eben im Zusam­menhang mit bereits getroffenen Reformen, aber ich bleibe dabei, dass das keine gute Regelung ist. Im Ausschuss haben wir erfahren, dass es jetzt wahrscheinlich doch nicht mehrere Richter sein werden, sondern dass ein Richter/eine Richterin alle Jugendagenden übernehmen wird, was dann bedeutet, dass er/sie sich sozusagen auf Wanderschaft von einem Bezirksgericht zum anderen begeben wird müssen.

 


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