gekehrte Vorgangsweise geregelt, also wenn ein ausländisches Gericht in
Österreich Beweise aufnehmen will.
Wir haben gegen diese Regelung keinen Einwand, da es in komplizierten
Fällen sicherlich sinnvoll ist, selbst Erhebungen durchzuführen und nicht Rechtshilfe
in Anspruch zu nehmen.
Die zweite EU-Norm, die umgesetzt werden soll, ist die Fair
Value-Richtlinie, wodurch die Novelle zum Handelsgesetzbuch notwendig geworden
ist.
Auch der nächste Punkt der Tagesordnung, das Finanzsicherheiten-Gesetz,
hat wirtschaftlichen Charakter und dient zu mehr Sicherheit, aber auch zu
einer Verbesserung von Chancen im Wirtschaftsverkehr.
Wir sind auch damit einverstanden, ebenso mit der Änderung des
Gerichtsgebührengesetzes.
Die Nutzung des Internet für die Sachverständigenlisten ist sicherlich
sinnvoll und arbeitssparend.
Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt Verlegung des Bezirksgerichts
Linz-Land nach Traun und zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. Die Verlegung
des Bezirksgerichtes Linz-Land nach Traun scheint mir eine akzeptable
Vorgangsweise zu sein, nicht jedoch die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes.
Ich möchte eigentlich nicht die ganze Debatte wiederholen, die wir ja
schon mehrmals hier geführt haben, möchte aber schon sagen: Wir haben leider
den Eindruck, dass sich unsere Befürchtungen in Zusammenhang mit dem Wiener
Jugendgerichtshof bewahrheitet haben, dass es eben zu keiner Verbesserung der Situation jugendlicher Straftäter gekommen ist. Es gab
ja den tragischen Fall dieses rumänischen Jugendlichen, der deutlich
aufgezeigt hat, wie vorsichtig man damit umgehen und wie sehr man darauf achten
muss, dass Jugendliche nicht mit Erwachsenen in Haft sozusagen in Berührung
kommen. Es ist zwar nicht so, dass diese zusammen eingesperrt wären, aber es
zeigt sich schon, dass das ein sehr heikler Bereich ist und man da daher vorsichtig
vorgehen sollte.
Jetzt liegt also eine Novelle zum BG Linz vor. Die Linzer
Richterinnen und Richter haben sich ja bereits gegen eine Änderung der
Jugendgerichtsbarkeit gewehrt, sind jedoch damals genauso wenig gehört worden
wie die Wiener Richterinnen und Richter. Das ist etwas, Herr Minister, das ich
Ihnen vorwerfen muss, dass Sie eben zu wenig eingehen auf die Bedenken, auf die
Wünsche, die von den Betroffenen geäußert werden.
Daher ist es auch kein Zufall, dass es einen „Notstandstag“ der
Richterinnen und Richter gegeben hat, bei dem es auch zu sehr erregten Szenen
gekommen ist, weil sich eben Richterinnen und Richter missverstanden fühlen.
Ich halte es für ganz wichtig, sich intensiver mit den Betroffenen
auseinander zu setzen. Ich glaube, dass dadurch auch bessere Regelungen
zustande kommen würden und es so möglich wäre, manche Probleme hintanzuhalten.
Mir ist klar, dass die jetzige Novelle der nächste, der zweite Schritt
ist: eben im Zusammenhang mit bereits getroffenen Reformen, aber ich bleibe
dabei, dass das keine gute Regelung ist. Im
Ausschuss haben wir erfahren, dass es jetzt wahrscheinlich doch nicht mehrere
Richter sein werden, sondern dass ein Richter/eine Richterin alle Jugendagenden übernehmen wird, was dann bedeutet, dass er/sie sich
sozusagen auf Wanderschaft von einem Bezirksgericht zum anderen begeben wird
müssen.
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