Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 80

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Novem­ber 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz) erlassen wird und das Bundesge­setz über das internationale Privatrecht geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (208 d.B. und 262 d.B. sowie 6903/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Giefing. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Giefing: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Novem­ber 2003 betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschen­rechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe.

Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.20

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht um das Protokoll Nr. 13 zur Kon­vention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Ab­schaffung der Todesstrafe. Das vorliegende Zusatzprotokoll hat zum Ziel, auf Ebene des Europarates die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Im Bereich der EU befindet sich kein Land, in dem es die Todesstrafe gibt.

Die Todesstrafe ist in der politischen Diskussion in Österreich Gott sei Dank kein Thema. Die EU-Länder sind frei davon. Im Europarat gibt es noch einige Länder, die das betrifft, und deswegen ist dies auch notwendig. Europa ist weitgehend aber prak­tisch der Kontinent, auf dem es keine Todesstrafe mehr gibt. (Bundesrätin Schicker:


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