Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003
betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der
Todesstrafe (208 d.B. und 262 d.B. sowie 6903/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Giefing. Ich
bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Giefing: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe.
Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein. Ich erteile ihm das Wort.
13.20
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht um das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe. Das vorliegende Zusatzprotokoll hat zum Ziel, auf Ebene des Europarates die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Im Bereich der EU befindet sich kein Land, in dem es die Todesstrafe gibt.
Die Todesstrafe ist in der politischen Diskussion in Österreich Gott sei Dank kein Thema. Die EU-Länder sind frei davon. Im Europarat gibt es noch einige Länder, die das betrifft, und deswegen ist dies auch notwendig. Europa ist weitgehend aber praktisch der Kontinent, auf dem es keine Todesstrafe mehr gibt. (Bundesrätin Schicker:
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