Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

14.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich bedauere, dass die Sozialdemokraten hier nicht mitstimmen, weil die großen Änderungen an und für sich schon früher durchgeführt wurden; das ist ja jetzt nur eine kleine gesetzliche Änderung.

Wir hatten im Budgetbegleitgesetz ein Steuerpaket und haben darin verschiedene Maßnahmen geregelt, vor allem für Kleinunternehmer, dass eben der nicht entnomme­ne Gewinn bis zu einem gewissen Betrag, bis 100 000 €, nur mit dem halben Steuer­satz belastet wird. Das finde ich äußerst wichtig, und zwar im Hinblick auf Basel II.

Wir haben das Problem, dass wir eine äußerst geringe Kapitalausstattung haben, vor allem im Fremdenverkehr, und wir müssen daher bestrebt sein, im Hinblick auf Basel II in diesem Punkt Erleichterungen durchzuführen, die Möglichkeit anzubieten, dass ein Gewinn nicht entnommen wird und dann entsprechend steuerlich begünstigt wird. Gerade für die KMUs ist diese Bestimmung eigentlich gedacht. Wir haben bestimmte Berufsgruppen ausgenommen, wir haben das auch mit einem Betrag limitiert, um das nicht zu einem Ansparmodell für irgendwelche freien Berufe werden zu lassen.

Daher bedauere ich das wirklich, das wollte ich nur aufklären. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger. Ich erteile ihm dieses.

 


14.31

Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf kurz auf den Tagesordnungs­punkt 17, die neue Struktur der Finanzverwaltung, eingehen. In den Bundesländern werden einzelne Finanzämter zu so genannten Wirtschaftsräumen zusammengefasst. Wir haben derzeit 80 Finanzämter, die zu 43 neuen Wirtschaftsräumen zusammenge­fasst werden, wobei die Standorte der einzelnen Finanzämter in den Bezirken draußen erhalten bleiben sollen.

Auf der nächsten Ebene, der Ebene der bisherigen Finanzlandesdirektionen, kommt es zu folgender Umbildung: Es ist bereits mit 1. Jänner 2003 erfolgt, dass der unab­hängige Finanzsenat gebildet wurde, sprich die zweite Instanz herausgelöst wurde. Die verbleibende Ebene der bestehenden Finanzlandesdirektionen soll nun als bundes­weites Expertennetz für Fachbereiche neu gestaltet werden. Einzelne derzeit in den Finanzlandesdirektionen durchgeführte Aufgaben werden auf die untere Ebene, auf die Wirtschaftsräume aufgeteilt und übertragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die restlichen Finanzlandesdirektionen werden im Abgabenverwaltungsorganisations­gesetz geregelt. Es müssen mit diesem Gesetz, das wir jetzt beschließen sollen, zum Beispiel im Bewertungsgesetz und im Bodenschätzungsgesetz Anpassungen vorge­nommen werden, weil die Finanzlandesdirektionen aufgelöst werden.

In Zukunft soll aus der bisherigen Finanzlandesdirektion als Oberbehörde ein so ge­nanntes Regionalmanagement gebildet werden, das für ein klares Berichtswesen sowie für standardisierte Contracting- und Controlling-Prozesse zuständig ist. Dieses Fachmanagement stellt das Bindeglied zwischen dem Bundesministerium für Finan­zen, den Fachabteilungen auf der einen Seite und den Finanz- und Zollämtern auf der anderen Seite dar. Auf höchster Ebene im Bundesministerium für Finanzen ist es ja bereits zu einem Zusammenschluss der Steuer- und Zollsektion gekommen.

Die Finanzverwaltungsreform ist mitten in der Umsetzung, wobei nach einer Pilotie­rungsphase in den verschiedenen Bundesländern, weitere Schritte gesetzt werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite