Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 123

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Aber auch aus ethischer Sicht muss man festhalten: Es gibt keinen Unterschied, grundsätzlich sind alle Tiere gleich, unabhängig von ihrer Art und unabhängig von der Form der Nutzung. Aber der Entwurf, den Sie hier diskutieren, bedeutet letztlich einen Zwei-Klassen-Tierschutz: auf der einen Seite die Rechte für Pudel & Co – und auf der anderen Seite die Rechte für Legebatteriehennen und für Schweine.

Das, meine Damen und Herren, ist unanständig! Tierschutz – und das kommt auch in diesem Entwurf zu wenig heraus – ist Menschenschutz. Das bedeutet Lebensmittel­sicherheit, das bedeutet Förderung der Tiergesundheit.

Kommen wir nun zu Ihrem Entwurf im Detail. – Was ist von den drei zentralen Forde­rungen – Zielbestimmung, Tieranwaltschaft und Förderung des Tierschutzes – geblie­ben? – Ein kleiner, mickrig kleiner Tierschutzbeirat ohne Funktion.

Nun muss ich – und der Herr Staatssekretär hat ja heute in der Fragestunde zu einem ganz anderen Thema bereits darauf hingewiesen – noch mehr ins Detail gehen als Sie. Sie haben ja betont, was es da für Neuerungen gibt.

Meine Damen und Herren, zu diesen „Neuerungen“: In diesem Gesetz steht drinnen: Verbot der Pelztierhaltung. – Wissen Sie, was Stand des Gesetzes derzeit schon ist, was gesetzliche Realität ist? – Keine Pelztierhaltung in Österreich. Also ist das keine Neuerung!

Das Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus haben Sie angesprochen. Verbot der Wildtier­haltung im Zirkus – ab 2005 bereits gesetzliche Realität.

Verbot des Kupierens von Rute und Ohren beim Hund – eine „Neuerung“. Verbot des Kupierens von Rute und Ohren beim Hund ist bereits Realität; Artikel-15a-Verein­barung.

Nächste „Neuerung“: Verbot von Stachelhalsbändern und elektrisierenden Ausbil­dungsgeräten. – Es ist das Verbot von Stachelhalsbändern und elektrisierenden Aus­bildungsgeräten bereits gesetzliche Realität; 15a-Vereinbarung.

Bei der nächsten „Neuerung“ kommen wir zur Abschwächung dessen, was ist, und das ist gerade aus Sicht des Bundesrates besonders bedauerlich, weil einige Bundeslän­der, vor allem zum Beispiel Salzburg, sich bemüht haben, in einer offenen Diskussion und vielleicht auch, was Salzburg angeht, unter dem Eindruck der Tiertransporte über die Grenze – auch in Tirol gab es diese Diskussion – beispielhaft voranzugehen. Dort gab es bereits Mindestanforderungen bei der Tierhaltung im außerlandwirtschaftlichen Bereich. Dieser Entwurf schiebt das aber in die Verordnungsermächtigung ab. Mindest­anforderungen an die Tierhaltung bei landwirtschaftlichen Nutztieren fallen nunmehr unter eine Verordnungsermächtigung. Oder: Verbot der dauernden Anbindehaltung. Das ist in mehreren Bundesländern so definiert, und das gibt es bereits – aber in die­sem Entwurf ist das nicht definiert!

Meine Damen und Herren! Wir wollten mit dem Bundestierschutzgesetz die Zersplitte­rung bekämpfen: neun Bundesländer – neun unterschiedliche Regelungen, wie man mit Tieren umgeht, wie man – sagen wir es einmal pathetisch – auch einen gewissen Respekt gegenüber Tieren hat. Das wollten wir vereinheitlichen. Wir wollten, dass ein Schwein in Vorarlberg gleich behandelt wird wie ein Schwein in Wien oder ein Schwein im Burgenland. Aus diesen neun Regelungen wollten wir eine machen.

Sie machen aber nicht aus neun eine – Sie machen aus neun 17! So haben wir uns – und das hat sogar schon einmal Jürgen Weiss hier gesagt – das Abtreten von födera­len Rechten nicht vorgestellt: dass nun acht Ministerien, inklusive Bundeskanzleramt, dafür zuständig sind. Es werden natürlich keine Bundes-Tierschutzämter errichtet, son-


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