Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 124

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dern es geht über die mittelbare Bundesverwaltung an die Landeshauptleute, und die Landeshauptleute beauftragen wieder jene Landesräte, die das vorher besorgt haben.

Meine Damen und Herren! Jetzt ist niemand mehr für etwas zuständig! Vorher war zu­mindest noch die Zuständigkeit bei neun noch erkennbar, und man konnte sagen, dass es drei, vielleicht vier Bundesländer gibt – übrigens zeichnet sich die absolute Öde in Niederösterreich ab –, die sich bemüht haben, zumindest etwas zu verändern. Aber jemand hat sich in diesen Entwurf überall hineingeschlichen, nämlich der Landwirt­schaftsminister, er hat nahezu ein Vetorecht gegen alles!

Zum Beispiel ist das Kupieren von Ohren, Schwanz und Schnabel eines Tieres künftig generell verboten. Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere.

Qualzüchtungen sind verboten. – Ausgenommen: die Landwirtschaft.

Es gibt ein Verbot beim schmerzhaften Eingriff bei Tieren. – Ausgenommen: die Land­wirtschaft.

Was man ja zumindest hätte hoffen können angesichts einer aufwachenden, ja schon wachen Konsumentenbewegung, die wir auch in Österreich haben: dass man zumin­dest – etwas, das manche Supermarktkette bereits von sich aus macht – das Stallsys­tem kennzeichnen lässt, dass man sagt: artgerechte Tierhaltung, wie auch immer, Bodenhaltung und so weiter, im Sinne eines Tiergerechtigkeitsindexes. Nichts davon! Nichts! Das läuft maximal wieder auf ein Freiwilligkeitspickerl hinaus, etwas, was wir schon haben und was uns keine Rechtssicherheit gewährt.

Herr Direktor Pechlaner, der nun zum Zeitzeugen für dieses Gesetz wird, hat am 10. April 2003 im Parlament erklärt: Für mich gibt es keinen vernünftigen Grund, der gegen eine österreichweit einheitliche Regelung des Tierschutzes spricht, außer das Parlament würde sich dazu versteigen, eine bundeseinheitliche Regelung auf einem Niveau zu verabschieden, das für die Tiere in einzelnen Bundesländern eine Ver­schlechterung bedeutet.

Herr Pechlaner! Sie haben sich mit diesem Satz zum Kronzeugen gegen diesen Ent­wurf gemacht! (Bundesrat Mag. Gudenus: Der ist ja nicht anwesend!) Herr Pechlaner spricht, wie ich meine, hier für diesen von der ÖVP geschriebenen Entwurf. Ich sage hier an die Adresse des Herrn Pechlaner – er tritt ja auch medial in diesem Zusammen­hang auf –: Für die Legehennen wird es schlechter, denn in mindestens drei Bundes­ländern gibt es bessere Regelungen als hier. Das heißt, Sie haben hier eine gute Idee pervertiert, indem Sie eine Nivellierung nach unten gemacht haben. In genau fünf Bun­desländern ist bereits die Käfighaltung von Legehennen nicht mehr erlaubt!

Der Herr Staatssekretär hat auch die Vollspaltböden in der Schweinehaltung angespro­chen. Das ist in Salzburg, Tirol und Wien verboten, aber in dem vorliegenden Entwurf gibt es kein generelles Verbot, dafür allerdings einen Blankoscheck für den Landwirt­schaftsminister. Er kann ermächtigen, ermächtigen und ermächtigen! Er kann die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ermächtigen, er kann die Haltung von Wild­tieren ermächtigen, er kann die Haltung von Tieren im Zirkus, von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten ermächtigen, er kann beim Transport von Tieren ermächtigen, er kann die Kennzeichnung von Stallsystemen ermächtigen, er kann nähere Bestim­mungen hinsichtlich des Schutzes von Tieren bei der Schlachtung und Tötung festset­zen und auch in diesem Bereich ermächtigen, er kann bei den Schlachthöfen ermäch­tigen, er kann bei den Stachelhalsbändern ermächtigen, er kann bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive ermächtigen.

Das ist der „Veto-Minister“, der Macht-Minister, der nun tun kann, was er will, und die­ses Gesetz verdient den Namen Tierschutzgesetz nicht! Es ist ein Tiergesetz für den


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