sage Ihnen auch gleich: Teilweise sind sie natürlich nicht aus Österreich, sondern möglicherweise aus anderen Teilen der Welt.
Dieser Gesetzentwurf – davon bin ich fest überzeugt und auch viele Leute, die daran mitgearbeitet haben – ist ein Meilenstein in Bezug auf die Tierschutzgesetzgebung in Österreich, ein einheitliches Recht für alle Tiere in Österreich. Man sollte den Direktor Pechlaner in diesem Falle nicht denunzieren. Sie wissen ganz genau, wie engagiert er ist. Sie kennen auch seine Erfahrung, und Sie wissen auch, dass er durchaus in der Lage ist, sich eine unabhängige Meinung, ganz gleich, welche Regierung auch immer am Werk ist, zu bilden und sie auch zu sagen, und zwar so zu sagen, dass sie wirklich alle hören. Wenn er davon spricht, dass dieser Entwurf das modernste Tierschutzgesetz Europas enthalte, dann würde ich Sie bitten, darüber einmal nachzudenken.
Ihm und den beiden anderen Experten Universitätsprofessor Dr. Troxler für den Bereich landwirtschaftliche Nutztiere und Mag. Gsandtner, dem für den Heimtierbereich der MA 60 zuständigen Leiter, sei für ihr Engagement in den letzten Wochen besonders gedankt. Zusätzlichen Dank möchte ich hier an dieser Stelle auch Stadträtin Mag. Brauner, die den Experten Mag. Gsandtner für die erforderliche Beratungszeit zur Verfügung gestellt hat, sagen.
Natürlich bin ich mir und wahrscheinlich jeder, der hier sitzt, dessen bewusst, dass der eine hier oder dort noch weitere Maßnahmen setzen möchte, aber unser Ziel war es, für alle Tiere in ganz Österreich gleich gute Bedingungen zu schaffen und nicht für einige Tiere exzellente, für andere nur akzeptable oder gar schlechte zu haben. Das müssen all jene bedenken, die mit pauschalen Forderungen kommen: Auch im Bereich des Tierschutzes bewegen wir uns im Rahmen von Realitäten, sei es gesetzlicher, aber auch wirtschaftlicher Natur.
Wir sind selbstverständlich für konstruktive Vorschläge im Rahmen der Begutachtung offen, die Begutachtungsfrist ist sechs Wochen. Für die parlamentarischen Verhandlungen hoffe ich im Sinne gemeinsamer, jenseits der Parteipolitik stehender Gespräche auf konstruktive Beiträge aller Parlamentsparteien. Dieses Engagement ist umso mehr einzufordern, als es im Interesse der Tiere unerlässlich ist.
Zu den Fragen 1, 2, 4, 6, 8, 9, 10, 11 und 13:
Die Fragen sind nach dem vorliegenden Entwurf für ein Tierschutzgesetz des Bundes Regelungsgegenstand von Durchführungsverordnungen, die von einer einheitlichen Stelle zu erlassen sein werden. Entsprechend dem Vorschlag der drei Experten wird dies der Bundesminister für Gesundheit und Frauen sein. In Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere wird dies im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geschehen.
Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass im Bundestierschutzgesetz keine Ermächtigung, sondern eine Verpflichtung zur Erlassung solcher Verordnungen vorgesehen ist. Es war der ausdrückliche Wunsch der drei Experten, dass neben einem stringenten Gesetz möglichst viele Detailbereiche in Form von Verordnungen geregelt werden, um eine rasche Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, dass die betreffenden Verordnungen bereits bei der parlamentarischen Beschlussfassung über das Gesetz vorliegen und gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes gelten.
Zur Frage 3:
Dem Standard der staatsrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft entsprechend gilt das Verbot der dauernden Anbindehaltung auch für landwirtschaftliche Nutztiere. Eine „dauernde Anbindehaltung“ liegt nach den Erläuterungen dann vor, wenn die Be-
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