Zur Frage 16:
Es bestehen Vorbehalte, ob durch die Einrichtung einer Tieranwaltschaft wirklich ein besserer Tierschutz gewährleistet werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die Ausführungen von Direktor Pechlaner anlässlich eines ORF-Interviews vom 24. November 2003 verweisen, in dem dieser die Tierschutzanwaltschaft, wie sie im Tierschutzvolksbegehren vorgesehen ist, als unbrauchbar einstufte.
Im Entwurf des Tierschutzgesetzes ist dementsprechend vorgesehen, dass jedes Bundesland einen Tierschutzbeauftragten hat und im Tierschutzrat der Bundesregierung sitzt, und zwar im einzigen Ministerium, das für Tierschutz zuständig ist, nämlich dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, in dem auch die Veterinärverwaltung angesiedelt ist.
Darüber hinaus gibt es auch einen Tierschutzrat, der die Verordnungen mit vorbereitet und beurteilt. Im Tierschutzrat treffen sich auch die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer. Damit ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Mechanismen und Strukturen, wie beispielsweise verpflichtende Kontrolle, Verbesserungsauftrag, wirksame Verwaltungsstrafe, bis hin zu Tierhaltungsverbot, im Ergebnis eine sehr gute Lösung gefunden worden.
Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.31
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
16.31
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Ich war ziemlich fassungslos, als ich den Entwurf dieses Bundesgesetzes durchgesehen habe, aber ich gestehe freimütig: Ich bin nach Ihren Erläuterungen dazu, Herr Staatssekretär, noch um einiges fassungsloser!
Es gibt naturgemäß – dafür gibt es auch umgangssprachliche Formulierungen – eine beträchtliche Reserve der Bevölkerung bei politischen Erklärungen, die relativ knapp vor Wahlen erfolgen. Aber wenn wir schon über neue Bundesgesetze sprechen, dann wäre vielleicht im Zuge der Konventsberatungen eine Verfassungsbestimmung angebracht, dass bei Erklärungen von ÖVP-Politikern vor Wahlen so ein Warnhinweis wie auf den Zigarettenpackungen aufscheinen muss (Beifall bei der SPÖ), dass das nicht so ganz ernst zu nehmen ist.
Frau Rauch-Kallat hat uns – vor der Wahl naturgemäß – versprochen, dass wir nicht mit einer Anhebung des Pensionsantrittsalters rechnen müssen. Der Herr Bundeskanzler hat uns ein bundeseinheitliches Bundestierschutzgesetz versprochen. Er hat tatsächlich eines eingehalten: Es gibt mehrere Seiten Text, über denen das Wort „Bundestierschutzgesetz“ steht. Formal hat er, nach einiger Nachhilfe, dieses Versprechen gehalten, inhaltlich nicht. Eines ist klar: Die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz ist ja nicht von verrückt gewordenen Zentralisten erhoben worden, die bei dem Gedanken, es könnte neun Landestierschutzgesetze geben, irgendwie Bauchschmerzen bekommen haben. Dahinter stand die Überlegung, dass – und ich habe das heute in einem ganz anderen Zusammenhang schon einmal gesagt – der in jeder Einzelfrage erreichte höchste Standard, den ein pionierhaftes Bundesland für
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