Erfolg und als neuen Standard dieses wundervollen Bundestierschutzgesetzes für sich reklamieren.
Das ist kein taugliches Gesetz! Es beschert noch länger die Möglichkeit, in Österreich Legebatterien zu betreiben. Es bringt einen Zwei-Klassen-Tierschutz, und es bringt diesen Zwei-Klassen-Tierschutz insbesondere, weil es im besten Fall vage ist. Sie haben uns die Verordnungen gleichzeitig mit dem Bundesgesetz versprochen, das könnte eine andere Art der Debatte möglich machen, jetzt liegen sie jedenfalls im Entwurf nicht vor.
Es kann nicht so sein, dass Hund und Kanarienvogel strengstens geschützt sind, aber dass die große Masse der Tiere, die natürlich in der Landwirtschaft leben und produzieren müssen, diesem Gesetz weitestgehend entzogen wird.
Ich bitte Sie, mir jetzt zuzuhören, weil das wirklich ein Stück wunderbarer Vorbereitung und einer geradezu atemberaubenden Formulierung ist.
Sie haben gesagt, es sei alles so gründlich vorbereitet. Ich lese – mit ein paar Auslassungen, aber Sie können es gerne kontrollieren – einen Text vor.
§ 32 schreibt vor, dass die Tötung von Tieren nur so erfolgen darf, dass ungerechtfertigtes Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden und schwerer Angst vermieden wird.
Absatz 2 normiert, dass ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, „wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.“ Dann geht der Text folgendermaßen weiter – ich bitte, das mit den Ohren zu genießen –:
„Ausnahmsweise bedarf es keiner Betäubung, wenn ...
... die Behörde eine Bewilligung ... erteilt“. Diese darf aber „nur insoweit erteilt werden, als“
a) Religionsvorschriften,
„b) ... fachgerecht, ...
c) das Tier betäubt wird.“
Also: Die Schlachtung ohne Betäubung darf nur erfolgen, wenn das Tier betäubt ist. – Herr Staatssekretär Morak! Das spricht nicht für eine präzise Vorbereitung dieses Gesetzes. Es ist schlichtweg Unsinn – das wissen Sie auch. Die Experten, die so „hingebungsvoll“ daran gearbeitet haben, sollten solche Bestimmungen, wo es evident ist, und ein paar andere, wo meine sprachlichen Kenntnisse mir das nahe legen, aber meine fachlichen Kenntnisse nicht ausreichen, das zu verifizieren, sowie ähnliche Unsinnigkeiten noch eliminieren.
Es ist das ein Begutachtungsentwurf, der vom Bundeskanzleramt kommt. Die Zuständigkeit wurde offensichtlich dadurch erklärt, dass der Bundestierschutz zur Chefsache erklärt wurde, was, wie wir seit den Transitverhandlungen wissen, eher einer gefährlichen Drohung gleichkommt.
Das Bundeskanzleramt wird offensichtlich auch die Begutachtungsergebnisse bearbeiten. Ist das eine richtige Vermutung? – Herr Staatssekretär Morak! Ich darf Sie herzlich bitten, dieses Gesetz samt den hoffentlich vorbereiteten Verordnungen nach Einlangen der Begutachtungen einem Expertengremium vorzulegen, in dem gerne die Herren, die Sie genannt haben, aber auch all jene, die Sie nicht drinnen haben wollten, sitzen sollten.
Ich glaube, dass wir uns finden können, aber wir können uns nicht auf der Basis schrankenloser Verordnungsermächtigungen, einer faktischen Ausnahme für die Landwirtschaft und damit eines Zwei-Klassen-Tierschutzes finden. Das, was wir wollen, was
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