Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 131

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die Unterzeichner des Volksbegehrens wollten und was die österreichische Öffentlich­keit will, ist ein Bundestierschutzgesetz, das zusammensammelt, was wir in neun Tier­schutzgesetzen und ein paar Artikel-15a-Verträgen an besten Regelungen haben, und die jeweils höchsten Standards zu einer bundeseinheitlichen Regelung vereint. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.43

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Bieringer. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.43

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Haubner! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Morak! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Konecny, Herr Kollege Schenn­ach, ganz verstehe ich die Aufregung nicht! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) Die Regierung respektive der Herr Bundeskanzler hat einen Entwurf eines einheitlichen Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf geht sechs Wochen in Begutachtung. Alle dafür zuständigen Stellen des Bundes, der Länder, der Interessenvertretungen ha­ben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme dazu abzugeben. (Bundesrat Boden: Genau das machen wir!) Dann wird, so wie es in Österreich Brauch ist, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zugeleitet, und nach der Zuleitung des Entwurfs, eben der Regie­rungsvorlage, wird in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien verhandelt.

Der Herr Bundeskanzler hat, sofern ich das richtig im Kopf habe, erklärt, dass die Ver­ordnungen, die in diesem Gesetz enthalten sind, gleichzeitig vorliegen müssen. Warum daher diese Aufregung?

Fest steht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass mit diesem neuen Tier­schutzgesetz ein Versprechen umgesetzt wird, nämlich: den Tieren in ganz Österreich denselben Schutz zu geben. Wir stellen damit sicher, dass alle Tiere vom Bodensee bis zum Neusiedlersee denselben Schutz bekommen und gleich behandelt werden und gleich gut geschützt sind.

Manche sagen: Mit diesem Gesetz wird Österreich zum Vorreiter in Europa werden.

Es ist mit den Bundesländern beraten worden, die ja jahrzehntelange Erfahrung in die­sem Bereich haben, und es ist bei den führenden Experten des Tierschutzes Rat und schließlich Begleitung gesucht worden; die Vorschläge sind in dieses Gesetz eingear­beitet worden. Hier ist insbesondere – der Herr Staatssekretär hat es bereits gesagt – Herrn Dr. Pechlaner, Herrn Dr. Troxler und Herrn Mag. Gsandtner für deren fachliche Unterstützung zu danken.

Wie schaut das nun konkret aus? – Die Pelztierhaltung wird verboten. Stachelhalsbän­der oder elektrische oder chemische Dressurgeräte sind nicht erlaubt. Kupieren ist ver­boten, außer es liegen veterinärmedizinische Gründe zum Schutz und zum Wohl des Tieres vor. Tiere müssen in Zukunft von allen – auch von privaten – Haltern in ganz Österreich artgerecht und nach den gleichen Kriterien gehalten werden. Die ständige Anbindehaltung wird verboten. Wildtierhaltung im Zirkus wird ebenfalls verboten. Tier­handlungen und Tierheime brauchen künftig tierschutzrechtliche Bewilligungen. Die Behörde muss sich – nach dem Wiener Modell, das zu begrüßen ist – um entlaufene Tiere kümmern.

Auch in der Landwirtschaft wird es eine Vorwärtsstrategie geben. Es soll ein Pickerl für Stalleinrichtungen geben, das für eine tierschutzgerechte Ausführung von Ställen bürgt. Das soll von Experten ausgearbeitet werden.

Beim Schächten, rituellem Schlachten nach jüdischem oder islamischem Brauch, soll eine Betäubung des Tieres erforderlich sein.

 


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