Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 132

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Bund, Länder und Gemeinden sind in Zukunft verpflichtet, das Verständnis der Öffent­lichkeit für den Tierschutz zu fördern. Vergehen gegen den Tierschutz, gegen die art­gerechte Tierhaltung sowie die Quälerei von Tieren werden einheitlich bestraft. Die Strafen liegen zwischen 3 750 € und 15 000 €.

Die Situation des Tierschutzes in Österreich wird künftig transparent und nachvollzieh­bar sein, weil es Berichte der Bundesländer geben wird, die dann in einem Tierschutz­rat behandelt werden, um dort auf Expertenebene weitere Verbesserungsmöglich­keiten vorschlagen zu können.

Natürlich möchte so mancher hie und da noch weitere Maßnahmen setzen, aber das Ziel war es, für alle Tiere in ganz Österreich die gleichen guten Bedingungen zu schaf­fen – und nicht für einige Tiere exzellente, für andere Tiere nur akzeptable oder gar schlechte Bedingungen zu haben. Das müssen all jene bedenken, die mit pauschalen Forderungen kommen. Auch im Bereich des Tierschutzes bewegen wir uns im Rahmen von Realitäten, sei es gesetzlicher oder auch wirtschaftlicher Natur.

Dieses Gesetz erfüllt die modernsten Ansprüche. Direktor Pechlaner – auch das hat der Herr Staatssekretär gesagt – hat in einem ORF-Interview sogar davon gesprochen, dass es das modernste Tierschutzgesetz Europas sei. Das Tier steht im Mittelpunkt. Seine Haltung wird einheitlich für ganz Österreich auf hohem Niveau geregelt.

Der Tierschutz bekommt mit diesem Gesetz einen neuen, noch höheren Stellenwert, und Österreich ist damit sicher ein guter Platz für Tiere.

Wir sind für konstruktive Vorschläge im Rahmen der Begutachtung offen, aber auch in den parlamentarischen Beratungen, und wir gehen davon aus, dass diese Beratungen gut verlaufen werden, weil es die Tiere verdient haben und weil die Tiere in diesem Land nicht zehn verschiedene Tierschutzgesetze brauchen, sondern nur eines – und das soll das beste von Europa werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.49

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


16.50

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Haubner, willkommen auch im Bundes­rat! Herr Staatssekretär Morak! Hohes Haus! Herr Bundesrat Bieringer, Ihre Aussage, dass wir ein einheitliches Tierschutzgesetz brauchen, ist ganz richtig, und das ist ein guter Beginn und ein guter erster Schritt, aber ein noch besserer Beginn wäre es gewesen, auch die Tierschutzorganisationen zu Rate zu ziehen, zu fragen, was denn da wichtig wäre, ebenso die Opposition. Wenn sich sogar die Abgeordneten von der FPÖ darüber beschweren, nicht einbezogen worden zu sein, so ist das doch ein Signal dafür, dass da nicht sehr umfassend gearbeitet wurde.

Nachdem heute Herr Direktor Pechlaner in aller Regelmäßigkeit zitiert wird, möchte ich – bei allen Qualitäten, die ich an ihm schätze, und seiner Fachkompetenz – doch hier sagen: Herrn Direktor Pechlaner sozusagen als oberste Instanz für das Thema Tierschutzgesetz in Österreich zu bezeichnen ist doch, gelinde gesagt, etwas über­zeichnet. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Parteiisch!) Gleichzeitig ignoriert man jedoch die Expertinnen und Experten im Bereich Tierschutz, und das ist doch ein herber Schlag auch gegen die 500 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeich­ner dieses Volksbegehrens.

Noch einmal zu dieser einheitlichen Regelung: Es ist gut so, aber nur dann, wenn diese Regelung nicht hinter die Regelungen der Länder zurückfällt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

 


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