Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 134

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Genauso wichtig ist auch die Förderung des Tierschutzes, aber nicht nur in ideeller, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

Die letzte Aufforderung, die ich an die Regierung und daher an Sie, Herr Staatssekre­tär, richte, ist: die Bedenken und die Vorschläge, die an Sie herangetragen werden, mit einzuarbeiten, sodass wir in Österreich tatsächlich ein schlagkräftiges, ein wirkungsvol­les Tierschutzgesetz bekommen, das tatsächlich einheitlich ist und einen nachhaltigen, sicheren Schutz bietet. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.56

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Klamt das Wort. (Bundesrat Schennach – in Richtung des Bundesrates Ing. Klamt –: Durch­setzen!)

 


16.57

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Herr Staatssekretär! In der heute zur Debatte stehenden Dringlichen Anfrage gibt es sicherlich einige Ansätze, die sich mit meinen persönlichen Überlegungen und mit freiheitlichen Überlegungen decken. Ein Bundestierschutzgesetz, welches sich am je­weils niedrigsten Niveau der geltenden Landesgesetze orientiert, ist auch nicht nach meiner Vorstellung.

In diesem Zusammenhang hätte ich auch eine Anregung an den Österreich-Konvent: Vielleicht ist doch der Bundesrat das geeignete Gremium dafür, bestehende Landes­gesetze bundesweit zu koordinieren. Als Bundesräte hätten wir ganz sicher immer das Ziel vor Augen, das höchste Niveau zu halten und uns nicht dem niedrigsten Niveau anzunähern.

Am derzeit aktuellen Begutachtungsentwurf – man muss klar festhalten: Es ist ein Ent­wurf! – ist aus Sicht der Freiheitlichen noch einiges zu ändern. Wir Freiheitliche wollen schon auf Grund der Kompetenzverlagerung einen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit erreichen – da muss es noch Verhandlungen geben. Ein bundeseinheitliches Gesetz auf Basis von Artikel-15a-Vereinbarungen ist, würde ich sagen, doch zu wenig. Die Mindestanforderungen für die Tierhaltung sollen nicht bloß durch Verordnung festge­legt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schächten muss klar und eindeutig ver­boten werden!

Hinsichtlich der Legebatterien muss die Diskussion in die Richtung gehen, dass die Größe der Kleingruppenkäfige und die Qualität der Ausgestaltung im Vordergrund zu stehen haben.

Für schwere Tierquälerei muss es Mindeststrafen geben.

Bei Wiederholungstätern muss das Haltungsverbot zwingend ausgesprochen werden können. Beim Tiertransport und bei Tierversuchen muss es schärfere Regelungen ge­ben. Die Kontrolle muss optimal gewährleistet sein. Ein Ombudsmann sollte analog zur Bundesheer-Beschwerdekommission Beschwerden entgegennehmen und behandeln können und den parlamentarischen Gremien entsprechend Bericht erstatten. Um- und Neubauten im Rahmen der Landwirtschaft beziehungsweise der gewerblichen Tier­haltung müssen behördlich geprüft und genehmigt werden.

Ich bin sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass in der letzten Fassung freiheitliche Handschrift erkennbar sein wird – ich hoffe, auch die Handschrift der anderen Fraktionen, denn letztendlich sollte solch ein Gesetz einstimmig beschlossen werden im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher. Das ist mein Appell an die Opposition, konstruktiv mitzuwirken.

 


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