Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 136

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Seite bin ich einfach sehr dankbar dafür, dass es diese Anfrage gibt, auf der anderen Seite muss man sich natürlich fragen: Muss es denn unbedingt eine Dringliche An­frage sein? Da wird meiner Meinung nach etwas übersehen, das wir jetzt schon öfters von den Vorrednern gehört haben: Es macht den Anschein, als handle es sich hier um ein fertiges Gesetz. Das ist es aber nicht, sondern es ist ein Entwurf. Deswegen freue ich mich auch, dass es Anfragen gibt, denn nur so kann aus einem Entwurf auch ein Gesetz werden. (Bundesrat Mag. Gudenus: Bravo!)

In Richtung Professor Konecny möchte ich im Zusammenhang mit Begutachtung schon zumindest zwei Dinge sagen. Das eine ist – meiner Erinnerung nach hat Bun­desrat Schennach auch immer davon gesprochen –, dass so geredet wird, als ginge es um Ermächtigungen zu irgendetwas. Ich denke jedoch, es ist uns hier allen klar, dass es natürlich zum Großteil um Verordnungsverpflichtungen des Ministers geht und dass diese auch ausreichend determiniert sind. Warum? – Weil sich alle erstens auf § 1, auf die Zielsetzung – mein Vorredner hat das gerade angesprochen: Schutz des Lebens, das steht dort drinnen –, und zweitens auf § 13, nämlich die Grundsätze der Tierhaltung – ich brauche sie jetzt wohl auch nicht extra aus dem Entwurf vorzulesen, weil das sonst meine Zeit sprengen würde –, beziehen müssen!

Zweitens: Die Grundsätze der Tierhaltung gelten für alle Tiere, das muss man einmal ganz klar herausstellen, und das will ja letztlich auch dieser Entwurf.

Anfragen sind großartig, wir brauchen viele Impulse, aber ob es heute wirklich eine Dringliche sein muss, weiß ich nicht. Ich sehe dahinter einfach die Befürchtung, dass man nicht genug Zeit zum Sprechen lässt, doch ich meine, die ist ja jetzt gegeben: Man hat sechs Wochen lang die Möglichkeit, sich einzubringen.

Die Regierung greift eine Forderung auf, die seit Jahren ausgesprochen wird bis hin zum Tierschutz-Volksbegehren 1996. Diese Forderung ist ein einheitliches Bundesge­setz. Ich frage mich aber, warum wird dann hier jetzt die Forderung laut, und zwar be­vor das Gesetz fertig ist, sich sofort wieder in die neun Schneckenhäuser zurückzuzie­hen und zu sagen: Nein, lassen wir lieber alles so, wie es ist, denn es kann alles nur schlechter werden!? – Eine solche Position halte ich in einer Demokratie für recht frag­würdig, weil diejenigen, die das sagen, damit einem demokratischen, parlamentari­schen Prozess keine Chance geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Die Zielsetzung ist auch ganz klar: Tierschutz ist unteilbar. Wenn wir sagen, wir haben neun Bundesländer und wollen ein Bundesgesetz, betrifft das unsere Bundesländer im Zusammenhang mit unserem Land Österreich. Das ist wichtig: Unteilbar. Es werden hier auch alle Bereiche angesprochen, wo es um Tiere geht – ob das jetzt Zootiere, Heimtiere, Nutztiere oder andere sind. Damit wird ein Meilenstein gesetzt, denn daran hat sich noch keiner herangetraut, sondern ist eben einfach über viele Steine, die auch hierher gelegt werden, darüber gefallen.

Dann möchte ich etwas sagen – das sage ich jetzt auch ganz bewusst –: Ich denke, es ist wirklich gut, dass man Visionen hat. Ich unterstreiche das auch. Im Grunde muss man allerdings schon auch aus den Visionen ganz konkrete Ziele machen, die umsetz­bar und auch verträglich sind. Der Maßstab muss schon in gewisser Weise auch ein Augenmaß für unterschiedliche Anliegen sein, die heute bereits angesprochen worden sind. Aber etwas möchte ich schon zurückweisen: Herr Bundesrat Schennach hat gesagt, dass für uns und für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind, Tiere so quasi nur Teil der Produktionsstätte sind. Das weise ich hier im Namen aller Bäuerinnen und Bauern zurück! Das kann es ja wohl nicht sein! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Sind es nun Bauern oder nicht, die Hühner in Legebatterien auf der Fläche eines A4-Blattes halten?)

 


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