Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 139

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17.17

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Kollege Schnider! Sie wollten wissen, warum wir eine Dringliche Anfrage eingebracht haben? – Letztendlich ist es ja so, dass wir hier versuchen, Impulse in dieses Gesetz zu bringen, und wenn wir das nicht jetzt machen, dann ist es zu spät, denn dann ist das Gesetz fertig und dann wird sicher nichts mehr geändert. Wenn wir es erst im Nationalrat besprechen, wird sich nicht mehr sehr viel tun. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Sie wollten auch wissen, warum wir dieses Gesetz als „zahnlos“ bezeichnen. – Das Gesetz ist für mich auch deshalb zahnlos, weil ein Großteil der Tiere, die betroffen sind, einfach nicht geschützt wird – jedenfalls nicht in diesem Gesetz –, sondern der Herr Bundesminister ... (Bundesrat Dr. Schnider: Sie haben vom zahnlosen Beirat ge­sprochen!) – Okay, das Gesetz ist auch zahnlos.

Die Verordnungen, die da getroffen werden sollen – ich möchte dazu nur kurz den Ab­schnitt aus dem Gesetzentwurf vorlesen –: Unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung § 1 – das ist der Schutz des Tieres – und die sonstigen allgemeinen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, den anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der ökonomischen und ökologischen Auswirkungen hat der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft für die Haltung von eigentlich allen Wirbeltieren durch Verordnung Mindestanforderungen festzulegen. – Es ist nicht näher definiert, wie weit jetzt der Schutz des Tieres Vorrang hat und wie weit die ökonomische Seite Vor­rang hat, ich denke aber, das ist gerade in der Landwirtschaft das, womit ein Gesetz steht und fällt.

So wie Sie bin auch ich nicht der Meinung, dass irgendjemand ein Tier zum Scherz quält – die wenigsten machen das –, sondern die meisten Landwirte, die Hühner auf diesem geringen Platz halten beispielsweise, machen das ja nur aus ökonomischen Gründen. Das ist mir schon klar und bewusst. Aber wenn der Minister jetzt in seiner Verordnung berücksichtigen beziehungsweise abwägen muss: Was ist mir wichtiger, der Schutz des Tieres oder die Ökonomie?, dann weiß ich bei Beschluss des Gesetzes nicht – da habe ich keine Ahnung davon –, was der Minister verordnen wird. In seiner „Pressestunde“ am Sonntag hat er auch nicht so agiert, als wäre die Abschaffung der Legebatterie-Haltung sein Ziel, denn er hat ebenso wie zuvor der Herr Staatssekretär den Vergleich mit der Schweiz gebracht, wo jetzt angeblich Eier aus China importiert werden. Ich denke nicht, dass die Schweizer die Eier aus China importieren. (Rufe bei der ÖVP: Sicher!) – Vielleicht gibt es etwas Näheres als China auch noch. Sollte das jedoch der Fall sein, müsste ich sagen: Dann ist der Transport noch zu billig!

Es gibt in Österreich auch schon Supermärkte, die Eier aus Käfighaltung gar nicht mehr anbieten, und die sind auch nicht eingegangen. Die Menschen wollen einfach Sicherheit! (Bundesrat Ing. Haller: Welcher Supermarkt ist das? Den gibt es nicht!) – Das können wir nachher klären, ich möchte hier keine Werbung machen. Es gibt ihn schon, eine ziemlich große Kette sogar.

Es ist jedenfalls bestimmt so, dass der Konsument Sicherheit haben möchte. Ich glau­be, er will sehr wohl Eier aus artgerechter Tierhaltung kaufen, aber er möchte auch die Sicherheit, dass es auch so ist. Das würde durch ein Gesetz jedenfalls besser gegeben sein als durch die Pickerl, die wir jetzt haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Ing. Haller: Es gibt auch Käfighaltung, die ist nicht ökonomisch!) – Noch schlimmer!

Wir werden einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das den Schutz eines Groß­teiles der Tiere nicht regelt, sicher nicht zustimmen. Da ist es mir noch lieber, dass es


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