17.17
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Kollege Schnider! Sie
wollten wissen, warum wir eine Dringliche Anfrage eingebracht haben? –
Letztendlich ist es ja so, dass wir hier versuchen, Impulse in dieses Gesetz zu
bringen, und wenn wir das nicht jetzt machen, dann ist es zu spät, denn dann
ist das Gesetz fertig und dann wird sicher nichts mehr geändert. Wenn wir es erst
im Nationalrat besprechen, wird sich nicht mehr sehr viel tun. (Beifall bei den Grünen und bei
Bundesräten der SPÖ.)
Sie wollten auch
wissen, warum wir dieses Gesetz als „zahnlos“ bezeichnen. – Das Gesetz ist
für mich auch deshalb zahnlos, weil ein Großteil der Tiere, die betroffen sind,
einfach nicht geschützt wird – jedenfalls nicht in diesem Gesetz –,
sondern der Herr Bundesminister ... (Bundesrat Dr. Schnider:
Sie haben vom zahnlosen Beirat gesprochen!) – Okay, das Gesetz ist
auch zahnlos.
Die Verordnungen,
die da getroffen werden sollen – ich möchte dazu nur kurz den Abschnitt
aus dem Gesetzentwurf vorlesen –: Unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung
§ 1 – das ist der Schutz des Tieres – und die sonstigen
allgemeinen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, den anerkannten Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der ökonomischen
und ökologischen Auswirkungen hat der Bundesminister für Gesundheit und Frauen
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft für die
Haltung von eigentlich allen Wirbeltieren durch Verordnung Mindestanforderungen
festzulegen. – Es ist nicht näher definiert, wie weit jetzt der Schutz des
Tieres Vorrang hat und wie weit die ökonomische Seite Vorrang hat, ich denke
aber, das ist gerade in der Landwirtschaft das, womit ein Gesetz steht und
fällt.
So wie Sie bin
auch ich nicht der Meinung, dass irgendjemand ein Tier zum Scherz quält –
die wenigsten machen das –, sondern die meisten Landwirte, die Hühner auf
diesem geringen Platz halten beispielsweise, machen das ja nur aus ökonomischen
Gründen. Das ist mir schon klar und bewusst. Aber wenn der Minister jetzt in
seiner Verordnung berücksichtigen beziehungsweise abwägen muss: Was ist mir
wichtiger, der Schutz des Tieres oder die Ökonomie?, dann weiß ich bei
Beschluss des Gesetzes nicht – da habe ich keine Ahnung davon –, was
der Minister verordnen wird. In seiner „Pressestunde“ am Sonntag hat er auch
nicht so agiert, als wäre die Abschaffung der Legebatterie-Haltung sein Ziel,
denn er hat ebenso wie zuvor der Herr Staatssekretär den Vergleich mit der
Schweiz gebracht, wo jetzt angeblich Eier aus China importiert werden. Ich
denke nicht, dass die Schweizer die Eier aus China importieren. (Rufe bei
der ÖVP: Sicher!) – Vielleicht gibt es etwas Näheres als China auch
noch. Sollte das jedoch der Fall sein, müsste ich sagen: Dann ist der Transport
noch zu billig!
Es gibt in Österreich auch schon Supermärkte, die Eier aus Käfighaltung gar nicht mehr anbieten, und die sind auch nicht eingegangen. Die Menschen wollen einfach Sicherheit! (Bundesrat Ing. Haller: Welcher Supermarkt ist das? Den gibt es nicht!) – Das können wir nachher klären, ich möchte hier keine Werbung machen. Es gibt ihn schon, eine ziemlich große Kette sogar.
Es ist jedenfalls bestimmt so, dass der Konsument Sicherheit haben möchte. Ich glaube, er will sehr wohl Eier aus artgerechter Tierhaltung kaufen, aber er möchte auch die Sicherheit, dass es auch so ist. Das würde durch ein Gesetz jedenfalls besser gegeben sein als durch die Pickerl, die wir jetzt haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Ing. Haller: Es gibt auch Käfighaltung, die ist nicht ökonomisch!) – Noch schlimmer!
Wir werden einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das den Schutz eines Großteiles der Tiere nicht regelt, sicher nicht zustimmen. Da ist es mir noch lieber, dass es
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