Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 149

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Der Ansatz ist richtig, und die politische Konsequenz, die die Bundesregierung daraus zieht, ist diejenige, dass wir sagen: Wir müssen besonders darauf achten, dass die Alterssicherung nachhaltig gewährleistet ist. Gerade eine Umfrage, die heute veröffent­licht wurde, was die Menschen besonders bewegt und besonders betroffen macht, zeigt ganz klar, dass wir hier sehr viel Handlungsbedarf haben. Die Menschen wollen nämlich die Sicherheit haben, dass sie im Alter eine Pension haben, von der sie auch leben können.

Und genau das versuchen wir mit allen Maßnahmen, die gesetzt werden, auch in Zu­kunft zu garantieren. Herr Kollege Wolfinger hat ja schon sehr vieles im Detail gesagt, und ich bin ihm sehr dankbar dafür, denn man mag zwar sagen: Ja, ist eh alles recht und schön!, aber wenn man das ganze Paket zusammen nimmt, meine Damen und Herren, dann ist es wirklich ein Pensionssicherungspaket! Und die Harmonisierung der Pensionssysteme ist jetzt dann der Meilenstein, an dem wir alle gemessen werden, denn dass es bisher Ungerechtigkeiten im Pensionssystem gegeben hat, war klar, weil wir unterschiedliche Pensionssysteme hatten und weil auch so viele Sonderrechte be­standen. Die Sonderrechte aber versteht niemand mehr.

Daher bitte ich wirklich darum, auch im Bereich der Harmonisierung alle konkreten Ideen und Anliegen einzubringen. Wir haben ja die ersten zwei runden Tische schon abgehalten, und da sind auch die Sozialpartner eingebunden. Ich finde das richtig und gut, denn das kann nur ein gemeinsames Paket sein. Hier geht es unter anderem auch – und das ist ja heute schon angeschnitten worden – um die berühmten Ersatz­zeiten: um die Ersatzzeiten für Kindererziehung, für Pflege, für Zivildienst, für Präsenz­dienst, bezüglich deren es gerade für die Frauen so wichtig ist, dass sie auch eine dementsprechende Bewertung bekommen. Wir haben in einem ersten Schritt bei der Pensionsreform des Sommers 2003 festgelegt, dass die Bemessungsgrundlage im Rahmen des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhöht wird, und zwar – man könnte jetzt sagen, das ist zu wenig – jährlich um 2 Prozent. Aber wir werden uns im Zusammen­hang mit der Harmonisierung hier einiges überlegen müssen.

Wir werden uns auch überlegen müssen: Wie gehen wir damit um, wenn Frauen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung oder Pflege Teilzeit arbeiten? Wie berechnen wir in Zukunft diese Zeiten, die gesellschaftspolitisch so wichtig und wertvoll sind? – Daher wird auch diese Bundesregierung an der Harmonisierung gemessen werden, und ich sage: Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt!

Jene, die es besonders brauchen, sind die Familien, die heute schon sehr stark ange­sprochen wurden – und im Grunde lebt jeder von uns in einer Familie, ob man jetzt Kinder hat oder nicht. Wir haben in diesem Bereich sehr viel zu tun. Aber natürlich wissen wir auch, dass gerade Kinder zu haben eine Garantie dafür ist, dass die Gene­rationensolidarität auch in Zukunft gewährleistet ist. Ich will jetzt nicht das Kinderbe­treuungsgeld überstrapazieren – auch wenn es sehr positiv ist –, weil es heute schon so oft erwähnt wurde, aber es ist einfach ein wichtiger Beitrag auch zur Existenzsiche­rung, zur Existenzsicherung der Familien. Und es muss unser Ziel sein, wie dies auch im Sozialbericht festgehalten ist, dass die Armut vermindert wird, dass die Menschen nicht ärmer werden, sondern dass diejenigen, die es brauchen, eben in besonderem Maße bekommen.

Hier möchte ich auch wieder auf die Frauen eingehen – die Frauen, die nach wie vor die Familienarbeit machen. Diese Bundesregierung hat erstmals Familienarbeit wirklich auch bewertet; bisher waren diese Zeiten verloren: verloren für die Pension, ein Nach­teil, wenn es durch Familienarbeit zu einer Berufsunterbrechung gekommen ist. Erst­mals wird hier der richtige Schritt gesetzt. Das ersuche ich in diesem Zusammenhang auch mit zu bedenken.

 


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