Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 60

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Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz geändert werden (308 d.B. und 318 d.B. sowie 6927/BR d.B. und 6933/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. – Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Tagesordnungspunkt 5.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich mit Ihrem Einverständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. De­zember 2003 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke vielmals für den Bericht.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Lichtenecker. – Ich bitte sie, das Wort zu neh­men.

 


13.13

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte gleich eingangs zu einem Punkt Stellung nehmen, nämlich zur Veränderung der Deckung des Lebensunterhalts. Letztere wird im Gesetz auch kurz mit „DLU“ bezeichnet und dient dazu, die finanzielle Existenz von arbeitslosen Menschen während Qualifizierungs- und Berufsorien­tie­rungs­maßnahmen zu sichern.

Es ist dies ein gutes, kluges und bewährtes Instrument, in das jetzt massiv eingegriffen wird, und zwar in der Form, dass die Maßnahmen nun tatsächlich auch Nachteile nach sich ziehen und die Rechte im Zusammenhang mit dem Bezug der DLU, die vorher erworben wurden, nun nicht mehr gewährleistet sind. – Ich meine, dass das in der jetzigen Situation sehr wohl eine sehr drastische und schockierende Maßnahme seitens der Regierung ist, denn immer mehr Menschen sind von Arbeitslosigkeit betrof­fen. Wenn man den Vergleichszeitraum 2002 betrachtet, dann ist festzustellen, dass es eine Steigerung um 4,7 Prozent gegeben hat: In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich hiebei um 11 086 Frauen und Männer.

Auf den ersten Blick ist das eine Zahl aus irgendeiner Statistik. Aber stellen Sie sich einmal vor: Diese Zahl entspricht der Einwohnerzahl einer Kleinstadt wie zum Beispiel der idyllischen Kleinstadt Gmunden in Oberösterreich: Wären dort auf einmal alle Men­schen arbeitslos, dann gäbe es große Betroffenheit und tatsächlich einen Aufschrei.


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