Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss
des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
geändert werden (308 d.B. und 318 d.B. sowie 6927/BR d.B.
und 6933/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter
Engelbert Weilharter: Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft und Arbeit zum Tagesordnungspunkt 5.
Der Bericht liegt
in schriftlicher Form vor, sodass ich mit Ihrem Einverständnis auf einen
inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung
beschränke.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember
2003 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke vielmals für den Bericht.
Wir gehen jetzt
in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet
hat sich Frau Dr. Lichtenecker. – Ich bitte sie, das Wort zu nehmen.
13.13
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte gleich eingangs zu
einem Punkt Stellung nehmen, nämlich zur Veränderung der Deckung des
Lebensunterhalts. Letztere wird im Gesetz auch kurz mit „DLU“ bezeichnet und
dient dazu, die finanzielle Existenz von arbeitslosen Menschen während
Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen zu sichern.
Es ist dies ein
gutes, kluges und bewährtes Instrument, in das jetzt massiv eingegriffen wird,
und zwar in der Form, dass die Maßnahmen nun tatsächlich auch Nachteile nach
sich ziehen und die Rechte im Zusammenhang mit dem Bezug der DLU, die vorher
erworben wurden, nun nicht mehr gewährleistet sind. – Ich meine, dass das in der jetzigen
Situation sehr wohl eine sehr drastische und schockierende Maßnahme seitens der
Regierung ist, denn immer mehr Menschen sind von Arbeitslosigkeit betroffen.
Wenn man den Vergleichszeitraum 2002 betrachtet, dann ist festzustellen, dass
es eine Steigerung um 4,7 Prozent gegeben hat: In absoluten Zahlen
ausgedrückt handelt es sich hiebei um 11 086 Frauen und Männer.
Auf den ersten Blick ist das eine Zahl aus irgendeiner Statistik. Aber stellen Sie sich einmal vor: Diese Zahl entspricht der Einwohnerzahl einer Kleinstadt wie zum Beispiel der idyllischen Kleinstadt Gmunden in Oberösterreich: Wären dort auf einmal alle Menschen arbeitslos, dann gäbe es große Betroffenheit und tatsächlich einen Aufschrei.
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